Haus & Grund: Gleichbehandlungsgesetz nicht auf Mietverhältnisse anwenden / Vertrauensverhältnis ist Grundlage der Vermietung von Wohnraum
(Berlin) - Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hat dem Bundestag empfohlen, Mietverhältnisse zwischen natürlichen Personen komplett aus dem Geltungsbereich des derzeit diskutierten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu streichen. Der Verband verweist dabei auf die auch im Gesetzentwurf verankerten besonderen Vertrauensverhältnisse, bei denen das AGG ausdrücklich nicht anwendbar sei.
Dazu zählen nach Ansicht von Haus & Grund insbesondere auch Mietverträge. Die Vermietung von Wohnraum durch private Eigentümer ist nie ein Massengeschäft. Der private Vermieter trifft seine Entscheidung für einen Mieter immer auf der Grundlage eines Vertrauensverhältnisses, unterstreicht Verbandspräsident Rüdiger Dorn. Für private Eigentümer stelle der vermietete Wohnraum regelmäßig Kern ihres Vermögens dar und sichere die private Altersvorsorge. Gerade für den privaten Vermieter ist die Vermietung ein hoch personenbezogenes, individuelles Geschäft, betont Dorn.
Nach dem bisherigen Gesetzentwurf kann das Gleichbehandlungsgesetz nur dann nicht angewandt werden, wenn Vermieter und Mieter Wohnraum auf demselben Grundstück nutzen. Bundesweit werden rund 70 Prozent aller Mietwohnungen von privaten Eigentümern zur Verfügung gestellt.
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Haus & Grund Deutschland
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