Pressemitteilung | Haus & Grund Hessen - Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V.

Haus und Hof bereit - der Winter kann kommen

(Frankfurt am Main) - Tipps von Haus & Grund Hessen zur Vorbereitung auf die kalte Jahreszeit - von Dachsicherung bis Räumpflicht. Spätestens im Dezember ist es für Hauseigentümer an der Zeit, sich auf den Winter vorzubereiten und auch ihren Pflichten nachzukommen. Haus & Grund Hessen gibt Tipps, woran jetzt zu denken ist - vom Dach bis zum Gehsteig.

An erster Stelle steht die Inspektion von Dach und Dachrinnen, so der Verband der Hauseigentümer. Wenn Stürme Dachziegel verschoben haben und kleine Öffnungen entstehen, kann Wasser ins Gebäude gelangen und im Winter zu Frostschäden führen. Auch die Dachrinnen sollten inspiziert und gegebenenfalls von Laub befreit werden. Denn Wasser, das nicht durch Fallrohre abfließen kann, sucht sich einen anderen Weg und kann bei Frost Schäden an der Fassade verursachen. Wo regelmäßig viel Laub aufs Dach fällt, verhindern spezielle Gitter, dass es in die Rinne gelangt.
Hauseigentümer sollten jetzt auch sämtliche Außenwasseranschlüsse entleeren, um Frostschäden in Wasserleitungen zu vermeiden. Ratsam ist auch die Kontrolle aller Fenster- und Türdichtungen und sie eventuell einzufetten, damit sie geschmeidig bleiben und weiterhin Wasser und Wind abhalten. Dächer mit Eiszapfen und Schneeverwehungen sehen zwar romantisch aus - wenn aber Schneereste den Abfluss blockieren oder Zapfen an der Rinne herabhängen, kann es sein, dass das Tauwasser nicht kontrolliert abläuft und die Fassade durchfeuchtet und beschädigt.

Schnee- und eisfreie Gehwege von 7 bis 20 Uhr

Auch der bevorstehende Winterdienst sollte jetzt vorbereitet werden, rät Haus & Grund Hessen. Wer frühzeitig Besen, Schneeschieber und Streugut griffbereit stellt, muss nicht erst suchen, wenn die ersten Flocken fallen. Denn Haus- und Grundstückseigentümer sind in den meisten Städten und Gemeinden zur Räumung der Gehwege und Bürgersteige verpflichtet, die an ihrem Grundstück liegen. Damit niemand auf vereisten Flächen ausrutscht und sich verletzt, müssen die Wege in der Regel zwischen 7 und 20 Uhr eis- und schneefrei gehalten werden - bei andauerndem Schneefall muss allerdings erst damit begonnen werden, wenn sich ein Ende abzeichnet. Zur Verkehrssicherungspflicht von Hauseigentümern gehört auch, der Gefährdung Dritter oder fremden Eigentums wie etwa Fahrzeugen durch herabfallende Eiszapfen oder Dachlawinen vorzubeugen und diese rechtzeitig zu entfernen.
Mit einer entsprechenden Regelung kann die Räum- und Verkehrssicherungspflicht auch auf Mieter übertragen werden - die Aufsichtspflicht über die ordnungsgemäße Ausführung bleibt aber beim Vermieter, so Haus & Grund Hessen. Wird ein Winterdienst beauftragt, zählen die Aufwendungen zu den Betriebskosten, die üblicherweise der Mieter zahlen muss. Bei selbstgenutztem Wohneigentum können die Kosten für den Winterdienst steuerlich abgesetzt werden. Denn es handelt sich dabei um haushaltsnahe Dienstleistungen, die ansonsten üblicherweise von Familienmitgliedern erbracht würden und in engem Zusammenhang mit dem Haushalt stehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Haus & Grund Hessen Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. Pressestelle Grüneburgweg 64, 60322 Frankfurt am Main Telefon: (069) 729458, Fax: (069) 172635

(mn)

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