Haushaltshilfe muss angemeldet werden
(München)- Haushälterinnen, Putzhilfen, Gartenhilfen, Babysitter, Au-pair-Mädchen stehen wie andere Arbeitnehmer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung; für den Haushaltsvorstand als Arbeitgeber ergibt sich daraus die gesetzliche Verpflichtung, die Beschäftigung von Personen im Haushalt, auch wenn sie nur stundenweise oder vorübergehend regelmäßig erfolgt, binnen einer Woche dem gesetzlichen Unfallversicherungsträger zu melden. Darauf weist der Bundesverband der Unfallkassen hin. Eine formlose Anmeldung genügt; Angaben zur versicherten Person sind nicht erforderlich. Unfallversicherungsträger ist der jeweils zuständige Gemeindeunfallversicherungsverband bzw. die Unfallkasse. Unter der Internet-Adresse: http://www.unfallkassen.de gibt es neben ausführlichen Informationen zum Versicherungsschutz auch eine Adressliste der Unfallversicherungsträger und ein online-Anmeldeformular. Informationen sind auch erhältlich bei Einsendung eines mit 2,20 DM frankierten, adressierten Briefumschlages (DIN lang) an den Bundesverband der Unfallkassen, Fockensteinstr. 1, 81539 München. Für den Haushaltsvorstand besteht ein wesentlicher Vorteil der Versicherung in der Haftungsfreistellung: Mögliche Schadensersatzansprüche der Haushaltshilfen gegen den Haushaltsvorstand aufgrund von Verletzungen bei Unfällen in seinem Haushalt oder auf den Wegen von und zur Arbeitsstelle sind ausgeschlossen - vorausgesetzt der Unfall ist nicht vorsätzlich herbeigeführt worden Das Arbeitsverhältnis muss dem örtlichen Unfallversicherungsträger innerhalb einer Woche bekannt gegeben werden. Ein Versäumnis kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Der Beitrag für die Absicherung der Perle ist demgegenüber gering. Durchschnittlich liegen die Beiträge für eine stundenweise beschäftigte Haushaltshilfe bei 80 bis 150 Mark jährlich. Die Unfallversicherungsträger übernehmen u.a. die Kosten für Heilbehandlung, Rente, Berufshilfe oder Hinterbliebenenversorgung. Die zuständigen Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen beginnen in diesen Wochen eine bundesweite Aktion zur Information über die Pflicht zur Anmeldung von Haushaltshilfen.
Quelle und Kontaktadresse:
Pressekontakt: Roswitha Breuer-Asomaning, Tel. (089) 6 22 72-163, Fax: (089) 6 22 72-200, Email: Roswitha.Breuer@unfallkassen.de; Quelle: Bundesverband der Unfallkassen e.V.