Haushaltsnahe Dienstleistungen: Steuervergünstigungen anheben und Verfahren vereinfachen
(Berlin) - Wir begrüßen die Forderung von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos, die Steuerver-günstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen angesichts der höheren Mehrwertsteuer anzuheben. Nur so kann die Vorschrift Schwarzarbeit verhindern und Beschäftigung im Bau- und insbesondere in der Wohnungswirtschaft ankurbeln, erklärt der Vorsitzende des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW), Walter Rasch.
Glos regt an, den Steuerbonus für private Hausbesitzer, Wohneigentümer und Mieter bei bestimmten Bauleistungen von 20 Prozent der Arbeitskosten und einer Rechnung von maximal 3.000 Euro auf 25 Prozent und ein Auftragsvolumen von 4.000 Euro zu erhöhen. Der BFW hält diesen Schritt für richtig, da der steuerliche Anreiz für reguläre Beschäftigung durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent sonst noch geringer sei.
Rasch mahnt jedoch, die Regelungen für Wohneigentümergemeinschaften und Mieter zu vereinfachen. In Zeiten des propagierten Bürokratieabbaus darf kein neuer Verfahrensauf-wand für Verwalter entstehen. Die Politik muss Pauschalregelungen schaffen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW)
Oliver Falk, Pressesprecher
Kurfürstendamm 57, 10707 Berlin
Telefon: (030) 32781-0, Telefax: (030) 32781-299
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