Pressemitteilung | Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV) - Bundesgeschäftsstelle
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Hebammenhilfevertrag: Abgelehnter Eilantrag trotz 20 Prozent Umsatzverlust für Beleghebammen

(Berlin) - Die finanziellen Einbußen für Beleghebammen durch den neuen Hebammenhilfevertrag liegen bei durchschnittlich 20 Prozent. Das zeigt eine Auswertung der Echtdaten über erbrachte Leistungen seit dem 1. November 2025. Zwar ist die Zahl der Geburten, die mit einer 1:1-Betreuung begleitet wurden, um 15 Prozent gestiegen. Parallel dazu sank dennoch der Umsatz in den Teams stark. Diese Fakten widerlegen die These des GKV-Spitzenverbands, mehr Geburten in 1:1-Betreuung erhöhten die Umsätze der Beleghebammen.
Dazu sagt Ursula Jahn-Zöhrens, Beirätin für den Freiberuflichenbereich im DHV-Präsidium:

„Die Verdiensteinbußen sind real und bestätigen unsere Befürchtungen. Die Zahlen der Abrechnungszentrale für Hebammen (AZH) belegen, dass die vom GKV-Spitzenverband betonte Stärkung der 1:1-Betreuung kein Anreiz ist, im Belegsystem zu bleiben. Im Gegenteil: Wenn die Steigerung dazu führt, dass Hebammen dennoch weniger verdienen, werden mehr und mehr Kolleg*innen die Geburtshilfe verlassen. Die aktuell gute Rate der 1:1-Betreuung wird damit nicht aufrechterhalten werden können. Die Rückmeldungen zeigen, dass bereits 13 Beleghebammen-Teams, die von der AZH betreut werden, gekündigt haben. Wir steuern auf eine geburtshilfliche Unterversorgung zu, wenn wir jetzt nicht schnell handeln!

Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat den Eilantrag des DHV mit der Begründung abgelehnt, es bestünden keine Anhaltspunkte dafür, dass die Vergütung der Hebammen wirtschaftlich unangemessen festgesetzt worden sei. Die Zahlen der AZH zeichnen jedoch ein anderes, eindeutiges Bild. Wir bleiben weiter an der Seite der Hebammen und kämpfen dafür, dass der Hebammenberuf für alle Berufsgruppen wirtschaftlich auskömmlich bleibt!”
Nach DHV-Berechnungen sparen die Krankenkassen bei den Beleghebammen eine mittlere zweistellige Millionensumme ein. Die vom GKV-Spitzenverband am 29.04.2025 proklamierten Mehrkosten für die Hebammenhilfe in Höhe von 100 Millionen Euro relativieren sich vor diesem Hintergrund erneut. Es ist nicht ersichtlich, wo dieser Betrag, der zur Stärkung des Berufes eingesetzt werden sollte, zum Tragen kommt.

Hintergrund:
Die Echtdaten stammen aus den realen Abrechnungen der AZH, die diese für die bis zum 1.12.25 für den Leistungsmonat November 2025 abgerechneten Leistungen ausgewertet und dem DHV zur Verfügung gestellt hat. Die Zahlen wurden mit repräsentativen Monaten im Zeitraum von April 2023 bis September 2025 verglichen, um erste Rückschlüsse zu den Auswirkungen der neuen Abrechnungsbedingungen des Hebammenhilfevertrags beziffern zu können. Sie weisen eine nahezu vollständige Übereinstimmung mit den im Vorfeld prognostizierten Zahlen von DHV und AZH auf.

Der DHV hat neben dem Eilantrag, der am 11. Dezember abschlägig beschieden wurde, auch ein Hauptsacheverfahren angestrengt, um den neuen Hebammenhilfevertrag zu stoppen. Dieses Verfahren hat weiterhin Bestand.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV) - Bundesgeschäftsstelle, Katharina Buri, Leiter(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Gartenstr. 26, 76133 Karlsruhe, Telefon: 0721 981890

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