Heiligt der Zweck die Mittel? / Bundesverfassungsrichtern ist das "Sozialstaatsprinzip" wichtiger als die Individualfreiheit der Bürger / Privatzahnärzte befürchten, dass der Weg zur staatlichen / Einheitsversicherung jetzt geebnet ist.
(Gütersloh) - "Das ist die Einladung zur Einführung einer staatlichen
Einheitsversicherung!" - So kommentierte der Präsident der
Privatzahnärztlichen Vereinigung Deutschlands e.V. Dr. Wilfried Beckmann das Urteil des Bundesverfassunggerichts zur letzten Gesundheitsreform.
Es sei erschreckend, dass das Bundesverfassungsgericht Eingriffe in die
Verfassungsrechte zulässt, wenn damit das Ziel der Bezahlbarkeit der
gesetzlichen Krankenversicherung ermöglicht werden könnte.
Beckmann ergänzt wörtlich:
"Damit wird Sinn und Zweck der gesetzlichen Krankenversicherung auf den
Kopf gestellt. Die ursprüngliche Idee der Sozialversicherung -
denjenigen einen solidarischen Versicherungsschutz zu geben - die aus
eigener Kraft diese Risiken nicht tragen oder versichern können, wird
ins Beliebige erweitert. Nun soll auch derjenige über Jahre
Zwangsmitglied bleiben, der diesen Schutz einer sozialen Stütze weder
benötigt noch wünscht. Er bleibt nach dem Willen der
Bundesverfassungsrichter Zwangsmitglied, weil er zur Finanzierung
nützlich ist. Das ist eine neue Qualität des sogenannten
Sozialstaatsprinzips. Die Individualfreiheit des Bürgers hat sich jetzt
der Bezahlbarkeit dieses Sozialsystems unterzuordnen.
Für mich ist das inakzeptabel: Für den zum Scheitern verurteilten Versuch die Finanzierbarkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung wieder herzustellen, werden Individualfreiheiten beschnitten. Das Gesundheitssystem bedarf dringend einer ordnungspolitischen Neuorientierung."
Am 27. September werden kritische Bürger entscheiden, ob sie eine
staatliche Einheitsversicherung wünschen oder besser der eigenen
Verantwortlichkeit den Vorzug geben.
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