Pressemitteilung | Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg
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Heizungsgesetz: Bundesregierung muss endlich liefern

(Stuttgart) - „Die Bundesregierung wird bis Ostern einen Gesetzentwurf im Kabinett beschließen“, hatten die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD mit Blick auf das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) am 24. Februar angekündigt. Dass dies nicht geschah, ist für den Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg (FV SHK-BW) ein ernstes Signal, nachdem bereits die GMG-Eckpunkte mit einem Monat Verzögerung vorgestellt worden waren. Deshalb fordert der Verband des SHK-Handwerks nun schnellstmöglich drei konkrete Schritte: Eine Verschiebung der Pflicht zu 65 Prozent Erneuerbaren Energien in Großstädten, einen parteiübergreifenden Konsens in der Energiepolitik und eine echte Wahlfreiheit der Heizung für Hausbesitzer.

„Jede weitere Woche ohne Klarheit kostet Hausbesitzer bares Geld, kostet unsere Betriebe Aufträge und kostet die Wärmewende wertvolle Zeit“, sagt Wolfgang Becker, Hauptgeschäftsführer des FV SHK-BW. „Wenn der Bundeskanzler und neuerdings auch sein Vize-Kanzler bei jeder Gelegenheit betonen, ,wir alle müssen wieder mehr und härter arbeiten‘, dann erwarte ich, dass ihre Regierung endlich mit gutem Beispiel vorangeht und liefert“, so Becker.

Denn für Tausende Hausbesitzer tickt die Uhr: Bereits zum 1. Juli, also in weniger als drei Monaten, tritt die im geltenden Gebäudeenergiegesetz (GEG) verankerte Pflicht in Kraft, wonach neu eingebaute Heizungen in Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Gleichzeitig hat die Bundesregierung angekündigt, eben diese Regelung mit dem GMG aufzuheben. Ein Referentenentwurf des Gesetzes liegt aber noch immer nicht vor. „Da die Bundesregierung ihren selbstgesteckten Zeitplan nun erneut verfehlt hat, erwarten wir nicht, dass das neue GMG zum 1. Juli in Kraft treten wird“, sagt Becker. „Die Bundesregierung darf daher nicht sehenden Auges in ein rechtliches und kommunikatives Chaos laufen.“ Dass nämlich eine Regelung gültig werde, die man kurz darauf wieder abschaffen wolle. Das wäre nicht nur peinlich – es würde die bereits bestehende Verunsicherung von Hausbesitzern und Handwerksbetrieben weiter massiv verstärken.

Sofortige Fristverlängerung für Großstädte

Der Fachverband SHK BW fordert deshalb, die GEG-Frist für Großstädte vorsorglich um mindestens sechs Monate zu verschieben. „Das ist rechtlich möglich und gibt den Beteiligten ausreichend Zeit für eine gesetzliche Neuregelung“, so Becker. Diese Verschiebung nähme den politischen Druck und gäbe dem Gesetzgebungsverfahren den nötigen Raum, um eine dauerhaft sinnvolle Lösung zu finden. „Wir fordern die Regierung auf, eine entsprechende Regelung innerhalb der nächsten zwei Wochen auf den Weg zu bringen. Dann wissen Kunden und Betriebe, für die mit den wärmeren Monaten nun die Zeit des Heizungstauschs beginnt, auch in der Übergangszeit, welcher Rahmen gilt. Das wäre im Sinne der Bundesregierung selbst – und es wäre ein Akt politischer Vernunft.“

Energiefrieden: Das Maß aller Dinge

Für das SHK-Handwerk Baden-Württemberg ist die eigentliche Nagelprobe des kommenden Gesetzes weniger dessen technische Ausgestaltung. „Ich werde das GMG daran messen, ob die Regelungen über den nächsten Bundestagswahlkampf hinaus Bestand haben“, sagt Becker, „oder ob wir dann wieder dieselbe Debatte von vorne führen.“ Der FV SHK-BW hat diesen Anspruch früh mit einem Begriff belegt: Energiefrieden. Gemeint ist ein Regelwerk, das breiten Konsens in der demokratischen Mitte trägt und damit langfristig verlässlich ist.

Die Reaktionen auf die im Februar veröffentlichten Eckpunkte des GMG haben gezeigt, dass von diesem Ziel noch wenig zu spüren ist. „Wir haben der Bundesregierung und allen im Bundestag vertretenen demokratischen Parteien geraten, einen solchen Energiefrieden zu suchen. Wer das nicht tut, übernimmt die Verantwortung dafür, dass Handwerk und Verbraucher erneut alleingelassen werden und das Vertrauen in die Problemlösungskompetenz der demokratischen Parteien weiter sinkt“, so Becker.

Technologieoffenheit darf keine Mogelpackung sein

Die Bundesregierung betont, das neue GMG werde die Technologieoffenheit wiederherstellen und die Freiheit im Heizungskeller zurückbringen. Der FV SHK-BW begrüßt diesen Ansatz – knüpft daran aber eine klare Bedingung: „Technologieoffenheit ist nur dann glaubwürdig, wenn der Staat gleichzeitig nicht durch die Hintertür Anschluss- und Benutzungszwänge ermöglicht“, sagt Hauptgeschäftsführer Becker.

Konkret fordert der Fachverband, dass die Grundlage im GEG gestrichen wird, die es Ländern wie Kommunen erlaubt, Anschluss- und Benutzungszwänge für Wärmenetze zu erlassen. „Die zum neuen GMG erklärte Technologieoffenheit ist eine Mogelpackung, wenn Anschluss- und Benutzungszwänge hierzu im Widerspruch stehen“, stellt Becker klar. „Dann hat der Bürger formal die freie Wahl der Heizung – bis die Kommune ihm per Satzung vorschreibt, ans Fernwärmenetz anzuschließen. Deshalb wäre ein explizites Verbot von Anschluss- und Benutzungszwängen an Wärmenetze der konsequent technologieoffene Weg.“

Den vielen Bürgern, die nicht dem Zwangsmonopol eines Wärmenetzes ausgeliefert sein wollen, rät der Verband, sich schnellstmöglich mit einer Wärmepumpe zu beschäftigen. Eine Wärmepumpe ist der beste Schutz vor Anschlusszwängen. Denn auch nach Ansicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie geht man selbst dann mit dem Einbau einer Wärmepumpe kein Risiko ein, wenn die Kommune zu einem späteren Zeitpunkt eine Fernwärme-Satzung erlässt, die einen Anschluss- und Benutzerzwang vorsieht.

Liefern statt vertagen

Das SHK-Handwerk in Baden-Württemberg, das mit rund 3.000 Mitgliedsbetrieben und über 50.500 Beschäftigten zu den tragenden Kräften der Wärmewende gehört, erwartet von der Bundesregierung nun, dass sie entschlossen handelt. „Die Betriebe sind bereit. Die Kunden warten auf Entscheidungen. Die Osterfeiertage sind vorbei – es ist Zeit zu handeln“, sagt Wolfgang Becker.

Quelle und Kontaktadresse:
Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg, Daniel Völpel, Referent(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Viehhofstr. 11, 70188 Stuttgart, Telefon: 0711 483091

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