Henke: "Kein akuter Handlungsdruck" / Abkehr von der Tarifeinheit entspricht der Logik der Verfassung
(Berlin) - In einem gemeinsamen Brief an Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen warnen sechs Fach- und Berufsgewerkschaften vor gesetzgeberischem Aktionismus im Tarifvertragsrecht und Arbeitskampfrecht. Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 7. September 2010 veranstaltete Kolloquium "Tarifeinheit und Koalitionsfreiheit" habe deutlich gemacht, dass auch eine Vielzahl renommierter Experten aus der Rechtswissenschaft schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken gegen die von Arbeitgeberverbänden und Deutschem Gewerkschaftsbund geforderte gesetzliche Festschreibung des Grundsatzes der Tarifeinheit geltend macht. "Eine Einschränkung der kollektiven und individuellen Koalitionsfreiheit ist keinesfalls zum Schutze anderer Rechtsgüter, des sozialen Friedens oder einer funktionierenden Tariflandschaft notwendig", heißt es in einem dem Brief beigefügten Positionspapier des Marburger Bundes (MB), der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF), der Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL), der Unabhängigen Flugbegleiter Organisation (UFO), des VAA Führungskräfte Chemie (VAA) und der Vereinigung Cockpit (VC). Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Abkehr vom Grundsatz der Tarifeinheit sei kein Freibrief für Aktionismus, sondern eine Chance zur Festigung des freiheitlichen Rechts- und Sozialstaates.
Der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke, appellierte an die Politik, sehr sorgfältig die verfassungsrechtlichen Grundlagen zu prüfen, bevor über weitere Schritte nachgedacht werde. "Die Verfassung gibt uns Ärzten das Recht, eine eigene Gewerkschaft zu bilden, die unsere Interessen vertritt und für uns Tarifverträge abschließt. Wir werden alle Versuche, dieses Recht einzuschränken oder zu behindern, vehement bekämpfen. Der Bundesregierung rate ich dringend davon ab, sich vorbehaltlos hinter die Initiative von Arbeitgeberverbänden und DGB zur Abschaffung der Koalitionsfreiheit zu stellen. Es gibt keinen akuten Handlungsdruck. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bedarf keiner Korrektur", sagte Henke.
Das Positionspapier der Berufsgewerkschaften finden Sie im Anhang zu dieser Mail und auf der Internetseite des Marburger Bundes sowie unter www.rettet-die-koalitionsfreiheit.de.
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