Pressemitteilung | Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK)

Hermesdeckungen für Exporte in EU- und OECD Länder jetzt zulässig / Wichtige Entscheidung der Kommission für mittelständische Exporteure

(Siegen) - Für viele Betriebe im Bezirk der Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK) ist in Brüssel eine wichtige Entscheidung gefallen: Jetzt kann Deutschland auch für Exporte in EU und OECD-Länder kurzfristige Bundesdeckungen, sogenannte "Hermes-Bürgschaften", anbieten. Abgesichert werden kann die bis zu zweijährige Finanzierung von `Massen-Exportgeschäften´ auch zum Beispiel nach Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien oder auch die USA bis Ende 2010. Das war bisher nur für andere Regionen möglich. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer Siegen hin.

In den vergangenen Wochen hatten sich verstärkt Unternehmen bei der IHK gemeldet, die keine Möglichkeit mehr haben, das Risiko von Forderungsausfällen über private Versicherungsunternehmen abzusichern. Diese können jetzt auf eine Absicherung des Ausfallrisikos hoffen. "Diese Entscheidung ist für die sehr starke mittelständische Exportindustrie unseres Bezirks von hoher Bedeutung", so bewertet Rudolf König gen. Kersting, für die Außenwirtschaft zuständiger Geschäftsführer der IHK, die Entscheidung der Kommission. "Im klassischen Maßnahmenkatalog der Konjunkturpakete I und II war für diese Deckungslücke kein geeignetes Instrument vorgesehen."

Die Bundesregierung wird, so die IHK, zunächst Exportkreditgarantien für kurzfristige Geschäfte mit Abnehmern in Bulgarien, Estland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Island, Italien, Lettland, Litauen, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und den USA zur Verfügung stellen. Nur für diese Staaten hatte sie eine Ausnahme bei der EU beantragt. Erst später wird sie darüber entscheiden, inwieweit sie Exportgarantien für die übrigen Länder bereitstellt.

Die Industrie- und Handelskammern hatten sich gemeinsam dafür eingesetzt, dass der Bund Kurzfristgeschäfte absichern kann, ohne mit großem Aufwand länderbezogene Einzel-Ausnahmegenehmigungen des Wettbewerbskommissars einholen zu müssen. Mit der umfassenden Freigabe aus Brüssel ist diese Forderung erfüllt.

Trotz ihres bislang engen Länderspektrums sind die Hermes-Kurzfristdeckungen inzwischen zur wichtigsten Absicherungsform der Exportkreditgarantien des Bundes geworden. Mit rund zwölf Milliarden Euro im Jahr 2008 entfällt auf sie die Hälfte des gesamten Deckungsvolumens. Mit der Ausweitung auf EU- und OECD-Länder wird sich die Nachfrage deutlich erhöhen.

Die IHK-Siegen steht ihren Mitgliedsunternehmen mit weiteren Informationen zur Verfügung.

Quelle und Kontaktadresse:
Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK) Tanja Burk, Referentin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Koblenzer Str. 121, 57072 Siegen Telefon: (0271) 3302317, Telefax: (0271) 330244384

(el)

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