Pressemitteilung | BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Hersteller dürfen stationären Handel unterstützen / Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums

(Köln) - Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat Ende August gegenüber verschiedenen Bundestagsabgeordneten auf die Möglichkeiten der Markenartikelhersteller zur Unterstützung des stationären Facheinzelhandels hingewiesen und damit eine bereits seit längerem vom BTE und dem Handelsverband Deutschland (HDE) vertretene Rechtsauffassung bestätigt. Anlass waren die Ermittlungsverfahren der Kartellbehörden gegen Hersteller wie z. B. Adidas, bei denen die Kartellwächter die Auffassung vertraten, dass "Doppelpreissysteme" mit umsatz- und vertriebskanalabhängigen gestaffelten Rabatten wettbewerbswidrig und damit unzulässig sind.

In einem Brief des Bundesministers Sigmar Gabriel weist dieser nun darauf hin, dass "... Hersteller, die den stationären Einzelhändler und dessen Beratungs- und Serviceleistungen unterstützen wollen ... mit ihren Händlern z. B. qualitative Anforderungen vereinbaren oder spezifische Kosten des stationären Vertriebs wie etwa Beratungskosten durch umsatz- und mengenunabhängige Fixzuschüsse abgelten" dürfen. Auch der BTE hatte wiederholt darauf hingewiesen, dass innerhalb von selektiven Vertriebssystemen objektive qualitative Anforderungen an den Einzelhändler gestellt werden dürfen, die auch Online-Händler erfüllen müssen. Soweit nicht steuernd in den Vertrieb des Handels eingegriffen wird, dürfen die Serviceleistungen des stationären Handels auch durch Zuschüsse des Herstellers honoriert werden.

Die Nutzung dieser Möglichkeiten hatte das Bundeskartellamt auch nicht in Frage gestellt. Eine Diskriminierung oder Ausschaltung des Online-Handels darf allerdings nach Auffassung des BMWi und des Bundeskartellamts nicht stattfinden. Versuche der Hersteller, durch Vertriebsbeschränkungen gezielt "zu Lasten der Verbraucher die Preise hochzuhalten", werden vom BMWi abgelehnt. Auch wird darauf verwiesen, dass das Bundeskartellamt die Ermittlungsverfahren gegen einzelne Hersteller von Markenprodukten nicht von Amts wegen, sondern auf Grund zahlreicher Beschwerden von Einzelhändlern eingeleitet habe und das Amt das Ziel verfolge, die Freiheit der Händler bei der Wahl ihrer Vertriebswege zu schützen.

Der BTE appelliert deshalb noch einmal an die Lieferanten des Modefachhandels, im eigenen Interesse Beratungs- und Serviceleistungen ihrer stationären Handelspartner angemessen zu fördern. Denkbar sind z.B. Unterstützungen am POS wie Werbematerialien, Ladenausstattung oder Marketingmaßnahmen (z.B. Gewinnspiele) bis zur personellen Unterstützung an frequenzstarken Tagen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V. (BTE) Pressestelle An Lyskirchen 14, 50676 Köln Telefon: (0221) 921509-0, Fax: (0221) 921509-10

(sy)

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