Hersteller von Werkzeugen erarbeiten Konsortium zur Umsetzung des ElektroG
(Frankfurt am Main) Ein neues Konsortium wird Herstellern von Werkzeugen ab September 2005 ein gemeinsames Altgeräteentsorgungsmodell und ein Modell zur kollektiven Garantiestellung anbieten. Es soll die Unternehmen, im Rahmen der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeiten, bei der Umsetzung des neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) unterstützen. Diese können so erhebliche Kosten sparen. Die Planungen für das Konsortium werden von den ZVEI-Fachverbänden Elektrowerkzeuge und Elektroschweißgeräte und dem Industrieverband Garten (IVG) vorangetrieben.
Die Verbände sehen Vorteile für die Unternehmen der drei Branchen, die sich an dem Konsortium beteiligen. Das kollektive System wird diskriminierungsfrei allen Herstellern und Importeuren von Werkzeugen offen stehen, auch wenn sie nicht Mitglied im ZVEI oder IVG sind, erläuterte Klaus Greefe, Geschäftsführer der beiden ZVEI-Fachverbände. Er betonte auch die Notwendigkeit für die Unternehmen, sich so schnell wie möglich mit dem ElektroG auseinander zu setzen. Denn Unternehmen, welche die Auflagen des Gesetzes nicht erfüllen, dürfen ihre Produkte ab dem 24. März 2006 nicht mehr auf dem deutschen Markt anbieten.
Unternehmen müssen zukünftig Altgeräte zurücknehmen und entsorgen. Hier lasse sich, durch Bündelung der Altgerätemengen und durch das Know-how aus über zehn Jahren Werkzeug-Recycling, der Aufwand und die Kosten für die einzelnen Unternehmen nach Auskunft von Greefe deutlich reduzieren.
Auch das gemeinsame Garantiemodell hat aus Sicht der Verbände deutliche Vorteile für die Unternehmen, da es ebenfalls finanzielle Belastungen der einzelnen Hersteller minimiere. Im Zusammenhang mit dem ElektroG muss zukünftig jeder Hersteller eine insolvenzsichere Garantie nachweisen. Diese stellt sicher, dass alle ab dem 24. November 2005 in den Markt gebrachten Elektrogeräte am Ende ihrer Lebensdauer entsorgt werden können, auch wenn der entsprechende Hersteller nicht mehr am Markt tätig ist. Individuelle Formen der Garantien, wie Bankbürgschaften, Versicherungszusagen oder Zahlungen auf Treuhandkonten könnten anders als das kollektive Garantiemodell die Liquidität oder das Kreditvolumen der Unternehmen verkürzen.
Eine Voraussetzung für die Teilnahme an dem Konsortium wird sein, dass das jeweilige Unternehmen sowohl am Entsorgungsmodell als auch am Garantiemodell teilnimmt.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI)
Stresemannallee 19, 60596 Frankfurt
Telefon: 069/6302-0, Telefax: 069/6302-317
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