Pressemitteilung | Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) - Hauptgeschäftsstelle

Hilfe bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen / IFA-Internetangebot beantwortet Fragen aus der Praxis

(Berlin) - Welche Schutzmaßnahmen sind an einem Arbeitsplatz notwendig, an dem Beschäftigte krebserzeugenden Stoffen ausgesetzt sind? Wer das beurteilen muss, stand bislang vor einem Problem: Die gültige Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) lässt nur noch gesundheitsbasierte Luftgrenzwerte am Arbeitplatz zu. Für krebserzeugende Gefahrstoffe sind solche Grenzwerte in der Regel nicht möglich und eine Beurteilung der Exposition damit schwierig. Abhilfe soll das Risikoakzeptanzkonzept des Ausschusses für Gefahrstoffe schaffen, speziell die dort genannten Exposition-Risiko-Beziehungen (ERB) und Risikowerte. Um die Anwendung des Konzeptes zu erleichtern, hat das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) gemeinsam mit dem Koordinierungskreis Gefährliche Arbeitsstoffe der gesetzlichen Unfallversicherung ein neues Internetangebot erarbeitet, das jetzt veröffentlicht wurde.

Das Risikoakzeptanzkonzept befindet sich seit Juni 2008 in der Erprobung. Mit ihm lässt sich die Exposition bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen am Arbeitsplatz beurteilen. Es besteht aus zwei Bausteinen: Exposition-Risiko-Beziehungen (ERB) einerseits beschreiben das zusätzliche Krebserkrankungsrisiko in Abhängigkeit von der Stoffkonzentration am Arbeitsplatz. Risikowerte andererseits bezeichnen eine sozialpolitisch vertretbare Risikohöhe bei lebenslanger beruflicher Exposition (40 Jahre, 8 Stunden täglich). Aus den ERB lassen sich Expositionskonzentrationen für krebserzeugende Gefahrstoffe in der Luft am Arbeitsplatz ableiten, die den Risikowerten entsprechen. Ein Vergleich dieser Werte mit der Exposition an einem konkreten Arbeitsplatz gibt dem Betrieb einen klaren Hinweis auf die dort erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Die Anwendung des Konzeptes, zum Beispiel im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung oder der arbeitmedizinischen Vorsorge, stellt die Betriebe jedoch vor viele Fragen: Schließt die Einhaltung der ERB Gesundheitsgefahren aus? Was kann ich mit den bereits veröffentlichten ERB anfangen? Welche Verbindlichkeit haben ERB? Sind ERB Grenzwerte nach GefStoffV? Sind bei Stoffen ohne ERB spezielle Vorsorgeuntersuchungen vorgesehen? An welchem ERB-Wert muss man sich beim Bau einer neuen Anlage orientieren? Können ERB als Entscheidungsgrundlage dienen, ob eine Luftrückführung zulässig ist? Wie ist der Zusammenhang zwischen ERB und Umweltbelastungen?

Antworten auf diese und viele andere Fragen haben die Unfallversicherungsträger und das IFA seit 2008 im Austausch mit den Betrieben zusammengetragen, beantwortet und nun im Internetauftritt des IFA veröffentlicht. Nutzer können den Katalog jederzeit um eigene Fragen ergänzen.

Zum Internetangebot: www.dguv.de, Webcode: d105371.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Hauptsitz (DGUV) Pressestelle Mittelstr. 51, 10117 Berlin Telefon: (030) 288763-61, Telefax: (030) 288763-70

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