Pressemitteilung | Eurojuris Deutschland e.V.

Hilfe bei Unternehmensgründungen nach neuem GmbH-Recht / Checkliste schützt Neugründer vor Unterkapitalisierung

(Düsseldorf) - Ende des Jahres 2008 wird das neue GmbH-Recht in Kraft treten. Das deutsche Gesellschaftsrecht soll damit konkurrenzfähig gegenüber der englischen Limited (Ltd.) gemacht werden.

Hintergrund der Gesetzesnovelle ist die Tatsache, dass sich deutsche Existenzgründer ihr Unternehmen als „Limited“ nach englischem Recht eintragen lassen können. Aus der vermeintlichen Einfachheit und vor allen Dingen der geringen Kapitalisierung dieser Gesellschaft ergab sich ein regelrechter Boom. Nun will der Gesetzgeber in Deutschland dem etwas entgegensetzen, nämlich die Unternehmergesellschaft (UG). Kritiker, wie der Fachanwalt für Insolvenzrecht Volker Schneider (Wuppertal), sehen eine potentielle Gefahr für Unternehmensgründer. „Für mich steht UG“, so Schneider, „weniger für Unternehmergesellschaft als für unterkapitalisierte Gesellschaft. Ein solides Unternehmen benötigt eine solide Kapitalisierung um seriös Geschäfte zu machen. Hat es diese finanzielle Basis nicht, gibt es - beispielsweise im Falle der Insolvenz - kaum finanziellen Schutz. Wenn ein solches Unternehmen in eine Insolvenz steuert, ist das Risiko auf der Seite der Gläubiger. Jeder betriebswirtschaftlich denkende Unternehmer wird sich gründlich überlegen, ob er mit einer solchen Gesellschaft eine Geschäftsbeziehung eingehen möchte. Im Prinzip ist das für die Gläubiger wie ein Trapezsprung ohne Netz. Unternehmensgründer sollten sich über diese negative Wirkung der UG bewusst sein."

Um jedoch vorschnelle Schlüsse auszuschließen, räumt Schneider ein, dass es durchaus Geschäftsmodelle gibt, für die die UG genau die richtige Gesellschaftsform sein kann. Allerdings rät er zu einem dringenden Vorab-Check. Die Kanzlei GKS-Rechtsanwälte (Wuppertal) hat zur Unterstützung dieser Vorab-Überprüfung eine kostenlose Checkliste für Neugründer gefertigt. „Wir wollen im Vorfelde den Unternehmen das Problembewusstsein für mögliche Konsequenzen vermitteln“, kommentiert Schneider.

Die kostenlose Checkliste für Neugründungen sowie nähere Informationen zu Eurojuris erhalten Sie unter: info@eurojuris.de

Quelle und Kontaktadresse:
Eurojuris Deutschland e.V. Pressestelle Cecilienallee 59, 40474 Düsseldorf Telefon: (0211) 2398744, Telefax: (0211) 2398764

(tr)

NEWS TEILEN: