Hitzewelle kommt: Unternehmen haben gute betriebsindividuelle Schutzmodelle entwickelt
(München) - Bayern und Deutschland stehen heiße Tage bevor. Anlässlich dessen betont die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., dass viele Unternehmen gute betriebsindividuelle Modelle zum Schutz bei Hitze entwickelt haben. vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt erklärt: „Es liegt auch im elementaren Interesse des Arbeitgebers, Arbeitsplätze so zu gestalten, dass die Mitarbeiter leistungsfähig bleiben und gesundheitliche Beeinträchtigungen geringgehalten werden. Die Unternehmen haben zahlreiche organisatorische Maßnahmen entwickelt: Unter anderem die Nutzung von Gleitzeitregelungen, die Lockerung von Bekleidungsregeln, sofern vorhanden, die intensive Durchlüftung der Räume in den Nachtstunden, die Nutzung von Sonnenschutzsystemen bei Fenstern oder Glaswänden sowie die Bereitstellung geeigneter Getränke. Es gilt jedoch: Auch bei hohen Temperaturen entfällt die Arbeitspflicht nicht. Es ist Sache jedes einzelnen Unternehmens, nach den betrieblichen Verhältnissen Lösungen zu finden.“
Die Unternehmen sorgen dafür, die Lufttemperatur in Arbeitsräumen sowie in Pausenräumen auf nicht mehr als 26 Grad Celsius steigen zu lassen. Doch auch jenseits dieser Grenze ergeben sich keine unmittelbaren arbeitsrechtlichen Folgen. „Es gibt keinen Anspruch auf klimatisierte Räume oder ‚Hitzefrei’. Im Rahmen der nach dem Arbeitsschutzgesetz durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung sorgt der Arbeitgeber dafür, dass es nicht zu einer gesundheitlichen Gefährdung der Beschäftigten am Arbeitsplatz kommt“, so Brossardt weiter.
„Dort, wo Flexibilisierungsmöglichkeiten wie beispielsweise das Arbeiten im Homeoffice bestehen, kann die Arbeit an dem jeweils kühleren Ort erledigt werden, sofern dies organisatorisch und betriebsindividuell möglich ist. Einen allgemeinen Anspruch auf Homeoffice gibt es aber ebenfalls nicht“, betont Brossardt.
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