Pressemitteilung | Deutscher Berufsverband der Hals-, Nasen- und Ohrenärzte e.V. - Bundesgeschäftsstelle
Anzeige

HNO-Berufsverband fordert bei TSVG-Kritik mehr Weitsicht

(Neumünster) - Anlässlich der Diskussion über die Vergütung für schnelle Facharzttermine mahnt der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte (BVHNO) zu mehr Weitsicht. „Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hat zu schnelleren Facharztterminen geführt. Insbesondere die offene Sprechstunde und die Vermittlung über die Terminservicestellen sind ein Erfolgsmodell“, hebt Prof. Dr. Jan Löhler hervor. Sollten die TSVG-Fälle abgeschafft werden, müsse auch die Anzahl der Pflichtsprechstunden wieder von 25 auf 20 Stunden pro Woche reduziert werden. Das würde den Zugang zu fachärztlicher Versorgung für die Patientinnen und Patienten spürbar erschweren, so der Präsident des BVHNO.

Die Debatte über die Wartezeiten auf Facharzttermine gehe in vielen Fällen an der Realität vorbei: „Wenn sieben von zehn Patienten selbst in Befragungen der Krankenkassen angeben, dass sie mit der Wartezeit auf einen Facharzttermin zufrieden sind, ist das ein hohes Qualitätsmerkmal. Doch statt die Leistung der Facharztpraxen zu würdigen, wird die Versorgung schlechtgeredet“, kritisiert Verbandspräsident Löhler. Wer heute einen schnellen Termin beim HNO-Arzt benötige, erhalte diesen im Durchschnitt innerhalb von drei Tagen über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung. Mit der offenen Sprechstunde gebe es einen weiteren niedrigschwelligen Facharztzugang. „Wenn das TSVG gekippt wird, müssen bis zu 17,5 Prozent der Patienten, die das Gesetz als Obergrenze für die offene Sprechstunde vorsieht, wieder länger warten“, befürchtet Löhler.

Debatte um „Doppelvergütung“ nicht sachgerecht

Auch die Kritik an der angeblichen „Doppelvergütung“ sei nicht gerechtfertigt: „Die Zuschläge auf die schnelle Terminvermittlung werden extrabudgetär bezahlt. Das ist jedoch nicht mit einer ‚Doppelbezahlung‘ zu verwechseln. Vielmehr werden die Leistungen für diese Patienten zu den eigentlich mit den Krankenkassen vereinbarten Preisen erbracht. Alle anderen Patienten müssen im Budget behandelt werden, was rund 25 Prozent Zwangsrabatt in jedem Quartal bedeutet“, stellt der HNO-Facharzt aus Bad Bramstedt klar. Es sei außerdem die erklärte Absicht des Gesetzgebers gewesen, Anreize für schnelle Arzttermine zu setzen. Dies könne der Ärzteschaft nun nicht angekreidet werden, so Löhler weiter.

Sollten die TSVG-Fälle von der aktuellen Bundesregierung abgeschafft werden, gehe damit zwangsläufig eine Reduzierung der Praxisöffnungszeiten einher. „Die Anhebung der Sprechstundenzahl und die Vergütungsanreize bilden ein untrennbares Gesamtkonzept. Eine Rückkehr zu 20 Mindestsprechstunden in der Woche würde ein Rückgang der Facharztverfügbarkeit um 20 Prozent bedeuten. Damit würde die Politik den Patientinnen und Patienten einen Bärendienst erweisen.“

Weg führt in die Privatmedizin

Trotz des Milliardendefizits der Gesetzlichen Krankenversicherung sei es nicht empfehlenswert, den Kürzungsvorschlägen der Kassen blind zu folgen, ergänzt Löhler. „Wenn das Geld für die Versorgung der Versicherten nicht ausreicht und die Beiträge nicht erhöht werden sollen, müssen das Leistungsangebot gekürzt und private Vorsorgemöglichkeiten ausgeweitet werden. Doch statt den Patienten reinen Wein einzuschenken, beharren die Kassen auf der Budgetierung, fordern weitere Streichungen bei den Honoraren und verlangen auch noch mehr Arbeit in Form von zusätzlichen Terminen von den Fachärztinnen und Fachärzten.“ Diese Politik führe auf direktem Weg in die Privatmedizin.

Die Bestrebungen von Politik und Kassen, die Privatbehandlung in den Praxen zu reglementieren, seien klar zurückzuweisen: „Als niedergelassener Arzt habe ich meine Praxis auf eigenes Risiko gekauft und als Kassenarzt erfülle ich meine Pflicht mit der Einhaltung der vereinbarten Sprechstundenzeit. Was davor und danach passiert, zum Beispiel durch die gutachterliche Tätigkeit, als Referent bei Kongressen oder Fortbildungen oder eben bei der Behandlung von Privatpatienten, ist von der ärztlichen Berufsausübungsfreiheit gedeckt.“ Dass Privatpatienten schneller einen Termin bekämen liege in erster Linie daran, dass nur rund zehn Prozent der Menschen privat versichert seien. „Eine viel kleinere Gruppe muss sich meine verfügbaren Termine teilen. Das hat mit Bevorzugung nichts zu tun, sondern ergibt sich aus der Logik der Zahlen“, unterstreicht Löhler.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Berufsverband der Hals-, Nasen- und Ohrenärzte e.V. - Bundesgeschäftsstelle, Thomas Hahn, Geschäftsstellenleiter(in) Presse, Haart 221, 24539 Neumünster, Telefon: 04321 97250

Logo verbaende.com
NEWS TEILEN:

NEW BANNER - Position 4 - BOTTOM

Anzeige