Pressemitteilung | Verband Deutscher Vermessungsingenieure e.V. (VDV)

HOAI künftig ohne Vermessung?

(Wuppertal) - Der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur HOAI sieht eine Aufgliederung in einen verbindlichen und einen unverbindlichen Teil vor. Die vermessungstechnischen Anteile sollen demnach nur noch unverbindlichen Charakter haben.

Der VDV protestiert ganz entschieden gegen diese Vorlage. Die wesentlichen Eckpunkte des Entwurfs sind:

- Die HOAI wird in ihrem Anwendungsbereich auf Büros mit Sitz im Inland beschränkt (Inländer-HOAI).

- Die Tafelendwerte werden abgesenkt (fünf Millionen für Ingenieurbauwerke, drei Millionen für Tragwerksplanung).

- Die Verbindlichkeit der Honorare u.a. für vermessungstechnische Leistungen entfällt. Lediglich als unverbindliche Empfehlung wird das Honorar zu diesen Leistungen in einem Anhang zur HOAI weitergeführt.

- Die Verbindlichkeit der HOAI beschränkt sich auf die Leistungsphasen 1-5; die Leistungsphasen 6-9 stellen lediglich unverbindliche Regelungen dar.

- Die Tafelwerte in den verbleibenden Leistungsphasen werden um zehn Prozentpunkte angehoben.

- Die Honorare werden von der Bausumme durch Einführung des Baukostenvereinbarungsmodells abgekoppelt.

Weitere Informationen, darunter den Referentenentwurf, finden Sie auf den Webseiten der Ingenieurkammer-Bau NRW (www.ikbaunrw.de).

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Vermessungsingenieure e.V. (VDV) Pressestelle Weyerbuschweg 23, 42115 Wuppertal Telefon: (0202) 7160579, Telefax: (0202) 7160579

(el)

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