Pressemitteilung | ACE Auto Club Europa e.V.

Höhere Strafe für Drängler im Straßenverkehr / ACE veröffentlicht neuen Bußgeldkatalog / Diskussion um Strafhöhe Stuttgart (ACE) 24. April 2006 / Wer als Autofahrer zu dicht auffährt, wird vom 1. Mai an härter bestraft

(Stuttgart) - Bis zu 250 Euro kostet dann das Vergehen. Außerdem wird in diesem Fall ein drei Monate dauerndes Fahrverbot verhängt und es gibt vier Punkte im Flensburger Zentralregister, teilte der ACE Auto Club Europa am 24. April 2006 in Stuttgart mit. Bislang wurde Drängelei lediglich mit 150 Euro und einem Monat Fahrverbot geahndet. Aus dem neuen Bußgeldkatalog geht hervor, dass für die Höhe der Sanktionen die jeweiligen Geschwindigkeiten und die nach dem halben Tachowert berechneten Abstände zu vorausfahrenden Fahrzeugen maßgebend sind. Wer danach beispielsweise mit einer Geschwindigkeit von140 Kilometern pro Stunde (km/h) den gesetzlich geforderten Mindestabstand unterschreitet und dabei mit weniger als sieben Metern - das heißt, weniger als einem Zehntel des halben Tachowertes- auffährt, muss mit der verschärften Höchststrafe rechnen.

Tiefensee: Rechthaberei zahlt sich nicht aus Im Vorwort des vom ACE vorgelegten Bußgeldkatalogs warnte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee, wer glaube Verkehrsregeln nicht beachten zu müssen, werde wahrscheinlich irgendwann in einer Unfallstatistik auftauchen. "Deshalb sind Sanktionen oft der einzige Weg, Verkehrsteilnehmer vor Schaden zu bewahren". Nach Tiefensees Worten sind es gerade Raser, Drängler und Rowdies, die vernünftige Verkehrsteilnehmer gefährdeten. Zugleich warb der Minister dafür, auch im Straßenverkehr praktische Beispiele für Partnerschaft, Ausgleich und Toleranz zu geben. "Bleiben Sie souverän, Rechthaberei zahlt sich nicht aus", heißt es in dem gemeinsamen Appell von ACE und Bundesverkehrsminister.

Laut ACE neu ist, dass künftig als Ordnungswidrigkeit bestraft wird, wenn die Ausrüstung eines Kraftfahrzeuges nicht den Wetterverhältnissen angepasst ist. Wer es im Winter beispielsweise versäumt, geeignete Bereifung zu montieren und für Frostschutz in der Scheibenwaschanlage zu sorgen, muss 20 Euro Strafe zahlen. 40 Euro und einen Punkt in Flensburg kostet es, wenn etwa wegen falscher Bereifung auf rutschiger Fahrbahn zusätzlich Verkehrsbehinderungen ausgelöst werden.

Deutschland wehrt sich gegen pauschale Strafverschärfung Unter Berufung auf Informationen aus dem Bundesverkehrsministerium berichtete der ACE von Plänen, wonach demnächst auch so genannte Raser strenger bestraft werden sollen. Es gehe dabei jedoch nur um punktuelle Maßnahmen. Deutschland werde sich weiterhin Überlegungen widersetzen, Verkehrstrafen im Zuge einer EU-weiten Harmonisierung generell anzuheben. Hintergrund dieser Debatte sind die vergleichsweise niedrigen Bußgelder in Deutschland und Bestrebungen, nur solche im Ausland begangene Verkehrsdelikte auch im Heimatland zu vollstrecken, wenn das Bußgeld mehr als 70 Euro beträgt. Grundlage für die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden aus dem Ausland bilden derzeit bilaterale Rechtshilfeabkommen. Sie sollen 2007 durch eine EU-weite Regelung über die Vollstreckung abgelöst werden. Davon berührt wäre beispielsweise eine bereits vor Jahren zwischen Deutschland und Österreich getroffene Vereinbarung. Der ACE hatte sich auf dem jüngsten Deutschen Verkehrsgerichtstag für die strikte Erfüllung rechtsstaatlicher Standards bei der Grenzen überschreitenden Vollstreckung von Verkehrsstrafen ausgesprochen. Nach Ansicht des Clubs gehören dazu auch uneingeschränkte Möglichkeiten, Rechtsmittel gegen ausländische Bußgeldbescheide einlegen zu können.

Quelle und Kontaktadresse:
ACE Auto Club Europa e.V. Pressestelle Schmidener Str. 233, 70374 Stuttgart Telefon: (0711) 53030, Telefax: (0711) 5303168

(bl)

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