Höhere Strafen für Verkehrssünder sind wirkungslos
(Frankfurt am Main) - Der Automobilclub von Deutschland ist erstaunt, dass Verkehrsminister Stolpe ausgerechnet in solchen Bereichen die Strafen für Verkehrssünder erhöhen möchte, für die es weder geeignete Statistiken noch ausreichende Überwachung gibt.
"Die Behauptung des Ministers, eine Höchststrafe von 150 Euro habe sich bei Dränglern als wirkungslos erwiesen, entbehrt jeder Grundlage", sagte AvD-Präsident Wolfgang-Ernst Fürst zu Ysenburg. "Die Mehrheit der Verfahren nach privaten Anzeigen wird mangels Beweisen eingestellt", so der AvD-Präsident "und in der amtlichen Überwachung gibt es nur zufällige Stichproben."
Nach AvD-Beobachtungen hat zudem die Zahl der Raser und Drängler trotz steigenden Verkehrsaufkommens nicht zugenommen und auch die Unfallstatistik ist besser denn je. Die bestehenden Strafandrohungen sind speziell dann, wenn damit ein Fahrverbot verbunden ist, auch hoch wirksam.
Der AvD unterstellt dem Minister deshalb in erster in Linie wirtschaftliche Interessen: Die Erlöse aus Verkehrsstrafen sollen trotz gleichbleibend geringer Kontrolldichte steigen. Der Automobilclub lehnt den Vorstoß des Ministers deshalb als unbegründet ab und schlägt statt dessen mehr wirkungsvolle Präventionsmaßnahmen vor. So ist etwa die Formel "Abstand halber Tacho" viel zu wenig bekannt.
Quelle und Kontaktadresse:
Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD)
Lyoner Str. 16, 60528 Frankfurt
Telefon: 069/66060, Telefax: 069/6606789