Hohe Förderrenditen bei Riester-Rente / Staatliche Zuschüsse für 2004 sichern
(Frankfurt am Main) - Durch die staatlichen Zulagen können Riester-Sparer ihre Rendite enorm aufpeppen. Vor allem bei Sparern mit geringem Einkommen und Kindern fallen die Förderbeträge stark ins Gewicht. So kommt etwa ein verheirateter Familienvater mit zwei Kindern nach 30-jährigem Sparen in einen Riester-Fondsvertrag auf ein Endvermögen von über 153.000 Euro ohne Förderung würden es nur rund zwei Drittel davon gewesen sein. Arbeitnehmer sind schlecht beraten, wenn sie auf die staatlichen Zulagen zur privaten Altersvorsorge verzichten, sagt Stefan Seip, Hauptgeschäftsführer des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
Bei höheren Einkommen kann der Sonderausgabenabzug sogar zu zusätzlicher Steuerersparnis führen. Wer noch im Dezember 2004 einen Riester-Fondssparplan abschließt, erhält die Zulagen für das gesamte Jahr. Pro Erwachsenen sind das 76 Euro, pro Kind 92 Euro. Diese Beträge sind vom maximalen Eigenbeitrag in Höhe von 1.050 Euro abzuziehen, so dass der Beispielarbeitnehmer mit zwei Kindern für 2004 nur 714 Euro in seine Riesterfonds investieren muss, den Rest zahlt der Staat dazu.
Durch das Alterseinkünftegesetz, das im Januar 2005 in Kraft tritt, müssen die Zulagen nicht mehr jährlich, sondern nur noch einmal beantragt werden. Außerdem können zu Rentenbeginn jetzt 30 statt 20 Prozent der angesparten Summe auf einmal entnommen werden. Und: Die Riester-Rente ist Hartz-IV-sicher, d.h. bei Arbeitslosigkeit ist das Fondsvermögen vor dem Zugriff des Staates geschützt.
Trotz der erreichten Fortschritte sieht der BVI noch erheblichen Handlungsbedarf, um den Rückgang des Niveaus der gesetzlichen Rentenversicherung aufzufangen und zu einer flächendeckenden Verbreitung staatlich geförderter Altersvorsorge zu gelangen. So sind bislang verschiedene Bevölkerungsgruppen von der Riester-Förderung ausgenommen (z.B. Selbständige, Sozialhilfebezieher und Angehörige berufsständischer Versorgungswerke).
Für unnötig hält der BVI auch die Trennung von betrieblicher Altersversorgung und Privatvorsorge. Das vom BVI vorgeschlagene Altersvorsorge-Konto macht es möglich, betriebliches und privates Vorsorgesparen zu kombinieren. Bisherige Riester-Verträge könnten problemlos als Altersvorsorge-Konten fortgeführt werden.
Quelle und Kontaktadresse:
BVI Bundesverband Investment und Asset-Management e.V.
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