Pressemitteilung | Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ)

Homöopathie als Kassenleistung / Über 80 Krankenkassen übernehmen ab 1. Dezember die Kosten der ärztlichen Homöopathie

(Bonn) - Seit dem 1. Dezember 2006 übernehmen nun mehr als 80 Gesetzliche Krankenkassen die Behandlungskosten der ärztlichen Homöopathie. Den so genannten Vertrag zur Integrierten Versorgung (IV) Homöopathie schliessen die Krankenkassen mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) ab. Mitglieder der genannten Kassen unterschreiben bei ihrem homöopathischen Vertragsarzt eine Teilnehmererklärung und erhalten garantiert zum Beispiel eine mindestens einstündige Fallaufnahme, ohne Zuzahlung.

Für die teilnehmenden Ärzte bedeutet der Vertrag eine festgelegte, faire Honorierung ihrer Arbeit. Dr. med. Ferdinand Escher, Vorstandsmitglied des DZVhÄ: "Es macht jetzt richtig Freude, Homöopathie in der Kassenpraxis zu praktizieren, weil die Mehrarbeit anerkannt wird. Ich kann es mir jetzt leisten, die Zeit, die Patienten benötigen, ihnen auch zu geben." Die verordneten homöopathischen Arzneimittel müssen die Patienten weiterhin aus eigener Tasche zahlen, die Ausnahme sind Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.

Die Deutsche BKK schloss am 1. Juni 2005 als erste Krankenkasse einen IV-Vertrag „Homöopathie“ ab. „Die Homöopathie wendet sich an den ganzen Menschen. Homöopathische Therapie bedeutet also auch ärztliche Zuwendung zum Patienten und das will die Deutsche BKK fördern. Dass inzwischen viele Kassen unserem Beispiel gefolgt sind, bestätigt unser Beispiel als Vorreiter“, so Ralf Sjuts, Vorstandsvorsitzender der Deutschen BKK.

Seit dem steigt die Zahl der beteiligten Kassen Monat für Monat. Zur Zeit ermöglichen Betriebs- und Innungskrankenkassen ihren Versicherten den Zugang zur vertragsärztlichen Homöopathie. Doch auch andere Kassenarten haben ihr Interesse an der ärztlichen Homöopathie bekundet und verhandeln über einen Beitritt in den IV-Vertrag.

Die vollständige Liste aller an den IV-Verträgen teilnehmenden Krankenkassen, sowie die Vertragstexte, Formulare und alle weiteren Informationen finden Sie auf der Webseite www.welt-der-homoeopathie.de unter dem Punkt „Homöopathie für Kassenpatienten“.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Zentralverein Homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ), Bundesgeschäftsstelle Christoph Trapp, Pressesprecher Am Hofgarten 5, 53113 Bonn Telefon: (0228) 2425330, Telefax: (0228) 2425331

(bl)

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