Pressemitteilung | Deutscher Hausärztinnen- und Hausärzteverband e.V. - Büro Berlin

Honorarverhandlungen: HÄV und BVKJ fordern Steigerung des Orientierungswertes um mindestens 7 Prozent

(Berlin) – Zum Start der Honorarverhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und Kassenärztlicher Bundesvereinigung fordern der Hausärztinnen- und Hausärzteverband sowie der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ) eine Anhebung des Orientierungswertes um mindestens 7 Prozent. „Wer gute Versorgung will, muss auch die wirtschaftlichen Realitäten anerkennen: Unsere Einnahmen halten längst nicht mehr Schritt mit den explodierenden Kosten. Dieser wirtschaftlichen Schieflage, die unsere Praxen immer weiter in Bedrängnis bringt, muss der Orientierungswert endlich Rechnung tragen“, erklären Dr. Michael Hubmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzt*innen, und die Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Beier.

Das Statistische Bundesamt, das die durchschnittlichen Veränderungsraten der Einnahmen sowie Aufwendungen analysiert, zeigte erst kürzlich: Die zunehmende Kostenlast bei stagnierenden Einnahmen führt zu sinkenden Reinerträgen in Arztpraxen. Am Beispiel der Allgemeinmedizin: Laut Statistischem Bundesamt sank der Reinertrag von 2022 auf 2023 um fast 6 Prozent.

Ursache hierfür sind, neben wachsenden Aufwendungen für Miete und Nebenkosten, vor allem die stark gestiegenen Personalkosten. Diese waren in den Jahren von 2019 bis 2022 um fast 25 Prozent gestiegen. Der Orientierungswert hat dieser Entwicklung bisher nicht ausreichend Rechnung getragen.

„Eine Praxis zu führen, kostet Geld. Unsere Teams verdienen es, anständig bezahlt zu werden. Gleichzeitig steigen die Miet- und Energiekosten rasant an. Wenn unsere Vergütung da nicht mitzieht, wird es immer unattraktiver, eine Praxis zu gründen oder zu übernehmen. Kein Wunder, dass die Bereitschaft zur Niederlassung, mit allen Verantwortlichkeiten, die dazugehören, seit Jahren sinkt“, erklären Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Beier. „Die Steigerung des Orientierungswertes ist kein dreizehntes Monatsgehalt für die Praxen – auch, wenn die Kassen sie gerne als Geschenk verkaufen. Sinn und Zweck ist, die jährlichen Entwicklungen der Investitions- und Betriebskosten fair abzubilden. Davon kann allerdings schon seit Jahren nicht mehr die Rede sein.“

Dr. Michael Hubmann ergänzt: „Die ambulante Versorgung ist mit Sicherheit nicht der Kostentreiber unseres Gesundheitssystems. Im Gegenteil stellt sie einen hocheffizienten und kostensparenden Baustein der medizinischen Grundversorgung dar. Wenn die Kassen meinen, weiterhin die Existenzgrundlage der Arztpraxen sukzessive zerstören zu können, oder gar mit Nullrunden drohen, werden die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen mit den Füßen abstimmen und sich aus der Patientenversorgung verabschieden. Leitragende werden nicht nur die Patientinnen und Patienten sein. Dies wird mit Sicherheut auch zu höheren Gesamtkosten im System führen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Hausärztinnen- und Hausärzteverband e.V. - Büro Berlin, Finia Schultz, Pressesprecher(in), Bleibtreustr. 24, 10707 Berlin, Telefon: 030 88714373-35

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