Pressemitteilung | Hotelverband Deutschland e.V. (IHA) - Hauptgeschäftsstelle
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Hotellerie fordert Medienabgabe statt Rundfunkgebühr

(Berlin) - Die heutige (22. Juni 2006) Beratung der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin über den Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag nimmt der Hotelverband Deutschland (IHA) zum Anlass, erneut auf den Anachronismus einer Gebührenerhebung je "bereitgehaltenem" Empfangsgerät hinzuweisen.

"Die Hotellerie in Deutschland fordert von den zuständigen Ministerpräsidenten der Länder endlich mehr Mut, die Finanzierung von ARD und ZDF auf eine gerechtere und zukunftsfestere Finanzierungsgrundlage zu stellen", bringt Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbands, den Unmut der Hotellerie auf den Punkt. "Eine allgemeine Medienabgabe je Haushalt und Unternehmen muss die Gebührenerhebung je Gerät ersetzen! Allein schon die Effizienzgewinne durch eine dann weitgehend überflüssig werdende Gebühreneinzugszentrale GEZ rechtfertigten diesen Schritt."

Der Hotelverband Deutschland (IHA) weiss sich in dieser Forderung bereits sowohl mit dem Rundfunkexperten der FDP-Bundestagsfraktion und Vorsitzenden des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags, MdB Hans-Joachim Otto, als auch mit der medienpolitischen Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, MdB Grietje Bettin, einig. "CDU, CSU und SPD sollten sich insbesondere auf der für das Rundfunkrecht verantwortlichen Länderebene dringend neu positionieren, um die Finanzierungsgrundlagen für ARD und ZDF auch angesichts der Konvergenz der Medien auf eine tragfähige, gesunde Basis zu stellen", appelliert Dreesen an die Adresse der Ministerpräsidenten.

Hintergrund:
Im europäischen Vergleich liegt die Rundfunkgebührenbelastung der deutschen Hotellerie aufgrund des Anknüpfens am Bereithalten eines jeden Gerätes auf absolutem Top-Niveau. Ein 150-Zimmer-Hotel muss in Deutschland pro Jahr 22.991 Euro für das Bereithalten eines Fernsehers bezahlen. Das ist rund doppelt so viel wie in Frankreich (11.654 Euro) und drei Mal so viel wie die Rundfunkgebühr im drittplatzierten Finnland (7.094 Euro). In sieben EU-Staaten müssen die Hotels überhaupt keine Rundfunkgebühren bezahlen.

Der Hotelverband lässt daher derzeit die Verfassungsmäßigkeit der letzten Rundfunkgebührenerhöhung und ihre Vereinbarkeit mit geltendem EU-Recht auch gerichtlich klären. Durch den willkürlichen Wegfall der bisherigen Hotelpauschale ist für die Hotellerie in Deutschland ein Millionenschaden entstanden. Die Differenzierung, dass für Zweitgeräte in Hotels mit mehr als 50 Gästezimmern 50 Prozent höhere GEZ-Gebühren als für kleinere Hotels gezahlt werden müssen, hält der Hotelverband für schlichtweg verfassungswidrig. Außerdem ist nicht nachvollziehbar, dass für jeden Fernseher auf den Hotelzimmern Gebühren gezahlt werden müssen, nicht hingegen für so genannte "neuartige" Rundfunkempfangsgeräte wie Internet-Rechner im Rest der Wirtschaft.

Quelle und Kontaktadresse:
Hotelverband Deutschland e.V. (IHA) Stefanie Heckel, Pressesprecherin Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin Telefon: (030) 590099690, Telefax: (030) 590099699

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