IG BAU beantragt Mindestlohn für private Forstdienstleister
(Frankfurt am Main) - Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hat für die rund 10 000 Arbeitnehmer bei den forstlichen Dienstleistungsunternehmen die Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz beantragt. Der gemeinsame Antrag der IG BAU und dem Deutschen Forstunternehmerverband wurde Mitte dieser Woche an den Bundesarbeitsminister verschickt. Zum Schutz der in der Branche beschäftigten Arbeitnehmer vor Dumpinglöhnen und zur Sicherung eines fairen Wettbewerbs brauchen wir einen Mindestlohn, sagt IG BAU-Vorstandsmitglied Bärbel Feltrini.
Der Tarifvertrag zur Regelung des Mindestlohns zwischen der IG BAU und dem Deutschen Forstunternehmerverband tritt zum 01.04.2008, frühestens aber mit Beginn der Allgemeinverbindlichkeit, in Kraft.
Der Mindestlohn beträgt 8,50 Euro zum 1. April 2008. Er wird zum 01.01.2009 auf 9,38 und zum 01.07.2009 auf 10,26 Euro angehoben.
Quelle und Kontaktadresse:
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), Bundesvorstand
Sigrun Heil, Pressesprecherin
Olof-Palme-Str. 19, 60439 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 95737-0, Telefax: (069) 95737-800
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