IG Bauen-Agrar-Umwelt: Proteste haben erste Wirkung gezeigt
(Frankfurt am Main) - Das Europäische Parlament hat am 16. Februar in erster Lesung zahlreiche Änderungen zur Dienstleistungsrichtlinie beschlossen. Viele der beschlossenen Änderungen sind ein erstes positives Ergebnis der Kritik und massiven Proteste gegen den ursprünglichen Entwurf der Kommission. Besonders zu nennen sind die Streichung der geplanten Kontrollbehinderungen bei der Entsendearbeit, die generelle Stärkung des Ziellandes bei der Kontrolle sowie die Herausnahme von Strafrecht und Arbeitsrecht einschließlich des Streikrechts aus der Richtlinie. Ohne den gemeinsamen Protest von Gewerkschaften, Handwerkern und sozialen Bewegungen hätten wir dies nicht erreicht. Unser Widerstand und das Engagement vieler Mitglieder haben sich schon deshalb gelohnt, folgert IG BAU-Chef Klaus Wiesehügel.
Die positiven Änderungen des Kommissionsentwurfes reichen jedoch noch nicht aus:
Das Herkunftslandprinzip wurde entgegen den öffentlichen Ankündigungen nicht tatsächlich gestrichen, sondern lediglich umbenannt und zugleich teilweise abgeschwächt. Die Abschwächung des Herkunftslandprinzips fällt immer noch hinter die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zurück. Dieser hält die Anwendung des Ziellandrechts in wesentlich mehr Fällen als nur bei der öffentlichen Ordnung, Sicherheit, Gesundheit und beim Umweltschutz für zulässig, zum Beispiel zum Schutz des Arbeitsmarktes, der Arbeitsbedingungen und der bevorzugten Beschäftigung von Arbeitslosen im Zielland.
Besonders negativ bewerten wir in diesem Zusammenhang die in letzter Minute zwischen Sozialdemokraten und Konservativen vereinbarte Streichung des Ziellandprinzips bei Verbraucherschutz und Sozialpolitik aus ihrem ursprünglichen Kompromisspaket. Auch die existentielle Gefährdung von Berufsgenossenschaften und Handwerkskammern infolge der Richtlinie wird durch den Kompromissbeschluss nicht beseitigt. Die Mitbestimmung wurde nicht definitiv verankert. Regelungen in den öffentlichen Vergabeordnungen, die einen Mindestanteil an eigenen Beschäftigten vorschreiben, werden durch die Formulierungen des Parlaments zur Selbständigkeit weiterhin gefährdet. Es droht nun die Übernahme öffentlicher Aufträge durch Firmen, die ausschließlich Scheinselbständige einsetzen.
Geradezu unerträglich ist die in einer Erwägung nebenbei beschlossene Abschwächung der Grundrechtscharta zugunsten der unternehmerischen Marktfreiheiten, beide sollen nämlich nach Meinung des Parlaments bei notwendigen Abwägungen künftig gleichen Rang erhalten; also könnte in Zukunft ein rein kaufmännisches Interesse am europaweiten Verkauf gesundheitsgefährdender Dienstleistungen gleichen Rang mit dem Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit der Beschäftigten und Verbraucher genießen.
Diese Punkte muss die deutsche Regierung nun im Rat offensiv anpacken und zugleich gemeinsam mit Frankreich und anderen richtlinienkritischen Regierungen verhindern, dass der Rat noch hinter die Parlamentsbeschlüsse zurückfällt. Dies ist umso wichtiger, als einige konservative Abgeordnete bereits deutlich gemacht haben, dass die Kompromisse dazu dienen sollten, das Vorhaben über die erste Hürde zu bringen und für die zweite Lesung auf Korrekturen einiger Parlamentsbeschlüsse durch den Rat hofft.
Dort haben einige wichtige Regierungen bereits angekündigt, viele der Parlamentsänderungen nicht mittragen zu wollen. Ebenfalls muss verhindert werden, dass die Kommission die Drohung des Binnenmarktkommissars Charly McCreevy wahr macht, beispielsweise ihre Pläne zur Behinderung der Ziellandkontrollen bei Entsendearbeit entgegen dem heutigen Parlamentsbeschluss sofort in einer gesonderten Regelung erneut vorzulegen. Die IG BAU wird daher ihre Aktivitäten zur Richtlinie unvermindert fortsetzen.
Quelle und Kontaktadresse:
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), Bundesvorstand
Sigrun Heil, Leiterin, Pressestelle
Olof-Palme-Str. 19, 60439 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 95737-0, Telefax: (069) 95737-800
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