Pressemitteilung | Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) - Geschäftsstelle Münster
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iGZ begrüßt: CDU-Generalsekretär Pofalla für Mindestlohn

(Berlin) Auf der Wertekonferenz der CDU Deutschlands heute (20. Februar 2006) in Berlin hat sich der neu gewählte CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla für die Einführung eines Mindestlohnes in Deutschland ausgesprochen. Mit Blick auf den ebenfalls anwesenden DGB-Vorsitzenden Michael Sommer stellte der Christdemokrat klar, dass die Mindestlohnfestsetzung Aufgabe der Tarifvertragsparteien sei.

Damit sprach sich der CDU-General für das Modell aus, das auch der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) für seine Branche anstrebt. Für den iGZ-Bundesvorsitzenden Volker Homburg ist dies ein erfreuliches Signal: „Wir brauchen in der Zeitarbeit eine vertretbare Lohnhöhe als Grenze nach unten. Wenn es um die Bezahlung menschlicher Arbeitskraft geht, darf es keinen Unterbietungskampf der Lohnkosten ohne Halten geben.“ Der iGZ setzt sich in Verhandlungen mit dem DGB für die Einführung eines Mindestlohntarifvertrages für die Zeitarbeit ein. Dieser müsste dann vom Bundesarbeitsminister für allgemeinverbindlich für die Zeitarbeitsbranche erklärt werden.

Der iGZ ist der mitgliederstärkste Arbeitgeberverband seiner Branche und vertritt die Interessen von etwa 1.000 Zeitarbeitsunternehmen mit 2.500 Niederlassungen. iGZ-Unternehmen vertreten rund 100.000 Zeitarbeitnehmer.

Wörtlich hat Pofalla in seiner Rede zu diesem Thema gesagt: „Vierter Punkt ist der Mindestlohn. Ich weiß, das ist ein schwieriges Thema für unsere Partei. Wir können ihm aber nicht aus dem Weg gehen. Wir haben in Litauen einen monatlichen Mindestlohn von rund 120 Euro. – Das kann für Deutschland keiner wollen. In Luxemburg haben wir einen monatlichen Mindestlohn von rund 1.500 Euro. Auch das kann für Deutschland keiner wollen. Ich sage Ihnen ganz offen: Da müssen wir drüber reden. Zwei Punkte müssen dabei ganz klar sein: 1. Es darf nicht dazu kommen, dass der Arbeitsmarkt auf einem Lohnniveau einbetoniert wird, dass tausende oder gar hunderttausende Jobs mit niedrigerem Lohnniveau einfach wegrasiert. Das kann und wird es mit uns nicht geben. 2. Die Festlegung eines Mindestlohns –wenn man sich denn dafür entscheidet – ist die Aufgabe der Tarifvertragsparteien. Ich freue mich, dass Michael Sommer heute hier ist. Wir beide – das kann ich offen sagen – haben während der Koalitionsverhandlungen und danach auch darüber häufiger gesprochen. – Es ist Aufgabe der Tarifvertragspartner einen Vorschlag zu machen. Diese Aufgabe müssen die Tarifvertragsparteien wahrnehmen!“

Quelle und Kontaktadresse:
iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Marcel Speker, Pressereferent Erphostr. 56, 48145 Münster Telefon: (0251) 9811217, Telefax: (0251) 9811229

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