iGZ-Bundesgeschäftsführer Werner Stolz appelliert an Politik / "Mit fairer Lohnuntergrenze Armutslöhne in der Zeitarbeit verhindern"
(Münster) - Mit Enttäuschung reagierte der Interessensverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) auf die bislang ergebnislosen Verhandlungen des Bundeskabinetts in der Einigung auf eine Lohnuntergrenze in der Zeitarbeitsbranche. "Sollte sich die Politik auf dem untersten Niveau von Öffnungs- und Absenkungsklauseln einigen, hätte das verheerende Folgen für die Zeitarbeitsbranche", mahnt RA Werner Stolz, Bundesgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), eine sachgerechte Lösung an. Mit einer solchen prekären Untergrenze von etwas über 6 Euro Stundenlohn im Westen würde das Lohnniveau sowie das Branchenimage tendenziell weiter sinken und auch der Wettbewerb in der Branche geriete in eine deutliche Schieflage.
Abgesenkte Löhne weit ab von den bestehenden Flächentarifverträgen darf es in Zukunft nicht mehr geben, forderte der iGZ-Bundesgeschäftsführer. Es wäre fatal, wenn der Gesetzgeber diesen Niedrigst-Löhnen auch noch durch eine "Lohnunterschranken-Verordnung" einen Persil-Schein verleihen würde.
Auch für zahlreiche Zeitarbeitsunternehmen stelle sich mit einer falschen Entscheidung der Bundesregierung früher oder später die Existenzfrage, verwies Stolz auf mögliche Gefahren für zahlreiche Arbeitsplätze bei seriösen Anbietern, die ihren Zeitarbeitskräften noch anständige Tariflöhne zahlen. Es könne doch nicht im Interesse der Politik sein, dass mit einer rechtsverordneten Verschärfung des Wettbewerbs viele dieser mittelständischen Unternehmen noch mehr in Bedrängnis kommen, zeichnete Stolz die derzeit herrschenden massiven Marktprobleme mit Blick auf Wirtschaftskrise nach. Damit würde die Zeitarbeitsbranche noch schwerer gebeutelt - rund 80 Prozent der Zeitarbeitnehmer stehen zurzeit noch unter dem sozialen Schirm des iGZ-BZA-DGB-Tarifvertrages.
Werner Stolz appelliert im Vorfeld der erneuten Verhandlungen des Kabinetts am 3. Februar an die verantwortlichen Entscheidungsträger, endlich eine faire Lohnuntergrenze festzusetzen, die in der Nähe des beantragten Tarif-Mindestlohnes von 7,31 Euro (West) liegen sollte. "Damit könnten sicherlich alle seriösen Personaldienstleister gut leben", so der Bundesgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes von mittel-ständischen Zeitarbeitsunternehmen in Deutschland.
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