iGZ-Hauptgeschäftsführer RA Werner Stolz nimmt Stellung zu Mindestlohn-Regelungen in der Koalitionsvereinbarung / Zeitarbeitsbranche hält an Tarif-Mindestlohn fest
(Münster) - "Gerade mit Blick auf die kommende EU-Osterweiterung im Jahr 2011 hätte sich die Zeitarbeitsbranche sicherlich eine stringentere Linie der neuen Regierung zu tariflichen Mindestlöhnen erhofft", kommentierte RA Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen von CDU/ CSU und FDP, das die drei Spitzenvertreter am Samstag (24. Oktober 2009) im Rahmen der Bundespressekonferenz in Berlin präsentierten.
Ein gesetzlicher Mindestlohn, so Stolz, sei zwar zu Recht von der Koalition abgelehnt worden - "aber bei der einer Prüfung, ob auch die Wettbewerbsfähigkeit und der soziale Arbeitnehmerschutz dauerhaft in der Zeitarbeit ohne eine allgemeinverbindliche Tarif-Lohnuntergrenze garantiert werden könne, muss dies auch die neue Bundesregierung verneinen und dringenden politischen Handlungsbedarf erkennen", so Stolz. Deshalb werde sich der Arbeitgeberverband von mittelständischen Zeitarbeitsunternehmen auch weiterhin mit aller Kraft für einen tariflichen Mindestschutz für alle Anbieter auf dem Personaldienstleistungsmarkt einsetzen. Der iGZ-Hauptgeschäftsführer appellierte in diesem Sinne an Politik und alle Sozialpartner, das wichtige Anliegen in dieser Legislaturperiode endlich einvernehmlich zu realisieren.
Quelle und Kontaktadresse:
iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
Wolfram Linke, Leiter, Presse
Erphostr. 56, 48145 Münster
Telefon: (0251) 9811217, Telefax: (0251) 9811229
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- Verbändeverschmelzung: BAP und iGZ sind ab sofort der Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP)
- Arbeitgeberverbände BAP und iGZ beschließen Verschmelzung auf den "Gesamtverband der Personaldienstleister e.V."
- Inflationsausgleichsprämie für Zeitarbeitskräfte in der M+E-Industrie Vollzeitbeschäftigte