Pressemitteilung | Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) - Geschäftsstelle Münster

iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz äußert sich zu Zeitarbeitseinsatz im Gesundheitswesen / Vorteile der Zeitarbeit für die Pflege nutzen

(Münster) - "Der Bedarf an Pflegekräften in Deutschland ist riesig. Es wäre fahrlässig, die Zeitarbeit weiter aus diesem Bereich heraus zu drängen, denn sie bietet viele Vorteile in der Pflege, die feste Anstellungsverhältnisse so nicht organisieren können", erklärt der Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), Werner Stolz. Er reagiert damit auf Äußerungen des Vorstandsmitglieds der Bundesagentur für Arbeit (BA), Raimund Becker, in der Rheinischen Post, wonach sowohl das inländische Arbeitskräfte-Potenzial als auch die ausländische Zuwanderung gemeinsam angegangen werden müsse.

"Genau hier kommen die Zeitarbeitsunternehmen als Personaldienstleistungs-Profis ins Spiel", so Stolz. Neben der reinen Rekrutierung gebe es noch weitere Vorteile bei der Organisation der Pflege über Zeitarbeit: "Da es sich bei Pflegeberufen sowohl um körperlich anstrengende als auch seelisch mitunter belastende Tätigkeiten handelt kann es für Pflegekräfte sehr interessant sein, wenn wechselnde Tätigkeiten, wie sie nur die Zeitarbeit organisieren kann, für entsprechende Abwechslung im Pflege-Alltag sorgt", so Stolz.

Umso weniger Verständnis hat er daher für die gesetzlichen Hürden, die hier die Zeitarbeit ohne inhaltliche Begründung diskriminieren. So sei es beispielsweise nicht möglich, als ausländische Arbeitskraft aus einem Nicht-EU-Land eine Arbeitserlaubnis für Deutschland zu erhalten, wenn die anstellende Firma ein Zeitarbeitsunternehmen ist. "Diese Diskriminierung verstößt gegen den grundgesetzlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Zeitarbeits-Jobs sind nach arbeitsrechtlichen Maßstäben Arbeitsverhältnisse wie alle anderen auch", macht Stolz deutlich.

In Hamburg gebe es sogar eine Verordnung, wonach Zeitarbeit nur in Ausnahmesituationen von Wohneinrichtungen eingesetzt werden dürfe - und auch diese Notsituationen durch Personalpools so weit wie möglich abgewendet werden müsse. Es gebe gute Argumente dafür, dass dies rechtswidrig sei. "Es wird einfach trotzdem gemacht, weil es vielfach leichter erscheint, Zeitarbeit zu diskriminieren, statt sich die Mühe zu machen und genau hinzuschauen, inwieweit Zeitarbeit seine positiven Arbeitsmarkteffekte entfalten kann. Im Bereich der Pflege wird hier eindeutig eine Chance vertan", so Werner Stolz.

Quelle und Kontaktadresse:
iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Wolfram Linke, Pressesprecher PortAL 10 / Albersloher Weg 10, 48155 Münster Telefon: (0251) 322620, Telefax: (0251) 32262100

(tr)

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