Pressemitteilung | IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V. - Bundesverband für Kunststoffverpackungen und -folien

IK bewertet Entwurf zum Wertstoffgesetz grundsätzlich positiv

(Bad Homburg) - Die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V. bewertet den Entwurf des Bundesumweltministeriums für das Wertstoffgesetz in seiner grundsätzlichen Ausrichtung positiv.

Insbesondere die Fortführung der Produktverantwortung mit der bisher
erfolgreichen privatwirtschaftlich organisierten Sammlung und Verwertung
garantiert aus Sicht der IK auch zukünftig hohe ökologische und ökonomische
Standards. Nur in dieser Struktur kann das gewonnene Know-How von
Herstellern und Inverkehrbringern weitere Qualitätsoptimierungen beim
Recycling gewährleisten. Gleichzeitig begrüßt die IK in dem jetzigen Entwurf
die Sicherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen, insbesondere durch die
Einführung einer Zentralen Stelle. Die IK gehört gemeinsam mit der
Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE), dem
Handelsverband Deutschland (HDE) sowie dem Markenverband zu den
Gründungsmitgliedern der Projektgesellschaft Zentrale Wertstoffstelle (BHIM
GmbH).

Einen Nachbesserungsbedarf sieht der Verband allerdings bei der
angestrebten werkstofflichen Verwertungsquote sowie bei der einseitigen
Förderung der Recyclingfähigkeit, die zu ökologischen Fehlanreizen beim
Verpackungsdesign führen kann.

Die werkstoffliche Verwertungsquote sollte die Qualität der Rezyklate im Blick
behalten. Nur hochwertige Materialien können wieder sinnvoll in den
Stoffkreislauf zurück geführt werden. Bei einer zu ambitionierten Quote besteht die Gefahr eines Qualitätsverlustes und damit die Wahrscheinlichkeit
ansteigender Exporte von Regranulaten. Eine stufenweise Erhöhung der
werkstofflichen Verwertungsquote ist deshalb ein sinnvoller Kompromiss.
Die nachhaltigste Eigenschaft einer Verpackung ist der Produktschutz.
Besonders gut zu recycelnde Verpackungen sind daher nicht per se ökologisch
vorteilhafter. Die Optimierung der werkstofflichen Verwertbarkeit von
Verpackungen sollte insofern nicht in einen Wettbewerb mit anderen
ökologischen Kriterien treten, insbesondere nicht mit dem Produktschutz oder
der Materialeinsparung. Die finanzielle Begünstigung ausschließlich der
Recyclingfähigkeit von Verpackungen in dem aktuellen Entwurf ist insofern zu
überdenken.

Die IK spricht sich deshalb für eine Nachbesserung des aktuellen
Gesetzentwurfes aus. Die erfolgreiche Umsetzung des Wertstoffgesetzes ist
dringend geboten, um der Produktverantwortung und dem Recycling in
Deutschland neuen Aufschwung zu verleihen.

Quelle und Kontaktadresse:
IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V. Bundesverband für Kunststoffverpackungen und -folien Pressestelle Kaiser-Friedrich-Promenade 43, 61348 Bad Homburg Telefon: (06172) 926601, Fax: (06172) 926670

(dw)

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