Pressemitteilung | FUSS e.V. - Fachverband Fußverkehr Deutschland

Immer mehr Aktionen gegen Falschparker auf Geh- und Radwegen

(Berlin) - Nach Einschätzung des Fachverbandes Fußverkehr Deutschland, FUSS e.V., hat sich das Problem der Falschparker auf Geh- und Radwegen in den letzten Jahren verschärft. Belegt wird diese Einschätzung mit den stark ansteigenden Verkaufszahlen der "Parke nicht auf unseren Wegen"- Aufklebern. Diese blau-weißen Aufkleber mit den Piktogrammen von Fußgängern, Rad- und Rollstuhlfahrern werden von Betroffenen als freundliche Erinnerung an sozialeres Verhalten den falsch geparkten Kfz auf der Windschutzscheibe angebracht. Der Verein verkaufte in den letzten fünf Jahren 400.000 Aufkleber, achtmal so viel wie in den fünf Jahren davor.

Der FUSS e.V. wünscht sich von den Kommunen, dass diese verstärkt das Parken auf Geh- und Radwegen, aber auch das Zustellen von Querungsmöglichkeiten kontrollieren und ahnden. Dabei sollten nicht nur "Knöllchen" verteilt, sondern auch Fahrzeuge abgeschleppt werden, die so behindern, dass Ausweichmanöver der Betroffenen deren Unfallrisiko erhöhen. Der Verein forderte abschließend den Gesetzgeber auf, die Einsatzkriterien für das Verkehrszeichen Nr. 315, dass das Parken auf Gehwegen für Autofahrer erlaubt und regelt, wesentlich restriktiver zu fassen. "Wenn man, wie Bundesregierung, Länder und Kommunen, Verkehrszeichen einsparen will", so Stefan Lieb, FUSS e.V.-Sprecher, "sollte man das Zeichen gänzlich abschaffen." Nach Ansicht des in diesem Jahr 25 Jahre alt werdenden Lobby-Verbandes haben Autos auf Gehwegen und Fußverkehrsflächen grundsätzlich nichts zu suchen. Der Verein sieht es auch als sein Verdienst an, dass die Fußgänger inzwischen stärker für dieses Problem sensibilisiert sind und sich eine gerechtere Mobilitätskultur wünschen.

Stellt das Anbringen von "Parke nicht auf unseren Wegen"-Aufklebern eine Sachbeschädigung dar? Nach bisheriger Rechtsprechung nicht, wenn die Fenster außerhalb des Sichtfeldes, jedoch nicht Rückspiegel und Lack beklebt werden. Außerdem muss der Aufkleber rückstandsfrei entfernbar sein. Mehr Info unter:
www.geh-recht.info > Aktivitäten > Ist das Kleben von "Parke nicht"- Aufklebern auf Kfz strafbar?

Quelle und Kontaktadresse:
FUSS e.V. - Fachverband Fußverkehr Deutschland, Bundesgeschäftsstelle Pressestelle Exerzierstr. 20, 13357 Berlin Telefon: (030) 4927473, Telefax: (030) 4927972

(mk)

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