Pressemitteilung | Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD)

Informationsfreiheit statt Informationsverhinderung

(Bonn) - Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) dringt darauf, kurzfristig den Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) auf Bundesebene in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen und noch vor der Sommerpause zu verabschieden. Der soeben bekannt gewordene Vorschlag des Bundesinnenministeriums sei zwar verbesserungsbedürftig, aber auch verbesserungsfähig.

Der DVD-Vorsitzende Dr. Thilo Weichert: "“Soeben wurde der IFG-Referentenentwurf vom 26.09.2001 bekannt. Der Umstand, dass um einen Entwurf, der die amtliche Geheimniskrämerei abschaffen will, so lange Geheimniskrämerei geübt wurde, ist ein gewaltiger Geburtsfehler. Doch auch die seit dem Vorentwurf aus dem Jahr 2000 gemachten weiteren Einschränkungen begründen die Befürchtung, dass aus dem IFG eher ein Informationsverhinderungsgesetz wird: Der generelle Vorrang ´abweichender Vorschriften´ macht den Entwurf zu einem Gesetz zweiter Wahl. Die Ausnahmevorschriften vom Informationszugang (z.B. ´Belange der inneren und äußeren Sicherheit´ werden berührt, Bestehen ´gesetzlich geregelter Geheimhaltungspflichten´ oder Beeinträchtigung ´fiskalischer Interessen´) sind viel zu weit gefasst und gäben der Verwaltung immer einen Vorwand, sich bürgerlicher Kontrolle zu entziehen.

Betrachtet man jedoch die absolut unsinnigen Einwände des Bundesfinanz- und des Wirtschaftsministeriums gegen den Referentenentwurf, wonach ganze Verwaltungen mit dem IFG lahm gelegt würden, so kann nur die Parole gelten: ´Raus aus der Verwaltung mit dem Entwurf und rein in die Gesetzgebung´. Im öffentlichen Gesetzgebungsverfahren können und müssen die Hasenfüßigkeiten der Verwaltung vor dem mündigen Bürger herausgestrichen werden.

Gerade im Hinblick auf die Korruptionsbekämpfung besteht an dem IFG ein lebenswichtiges Interesse unserer Demokratie. Seit über 5 Jahren hat z.B. Thailand ein Informationsfreiheitsgesetz, das sich bei der Bekämpfung einer korrupten und obrigkeitsstaatlichen Verwaltung bewährt hat. In anderen westlichen Staaten haben wir dieses bürgerrechtliche Korrektiv schon seit Jahrzehnten, ja Jahrhunderten. Nur Deutschland ist noch im Beamtenstaat des 19. Jahrhunderts verhaftet. Das kann und darf nicht sein.

Gerade für die Presse wird das IFG ein zentrales Instrument zur Informationsbeschaffung und zur Aufklärung von Skandalen sein. Hieran mögen Bundesministerien nicht interessiert sein, demokratische Bürgerrechtler sind dies wohl. Dies gilt auch für die Datenschützer, wenn - wie geplant - ein ausgewogener Ausgleich zwischen Informationsanspruch und Schutz der Privatheit gesucht wird. Information über den Staat ist neben informationeller Selbstbestimmung eine grundlegende Voraussetzung für individuelle und demokratische Selbstentfaltung. Die Wahrnehmung der Aufgaben eines Informationsbeauftragten durch den Datenschutzbeauftragten hat sich in Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein und auch schon in Nordrhein-Westfalen bewährt. Es gibt keinen Grund, die Verabschiedung eines Gesetzes, über das zwischen allen Parteien im Bundestag im Grund Einigkeit bestehen müsste, in die nächste Legislaturperiode oder auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zu verschieben.”

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) Bonner Talweg 33-35 53113 Bonn Telefon: 0228/222498 Telefax: 0228/

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