Pressemitteilung | Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD)

Innenausschuss des Bundestags stoppt diskriminierende Beihilfe-Regelung / LSVD: Erfolg unserer Arbeit und der aufmerksamen Fraktionen

(Berlin) – Heute (27. September 2006) hat der Innenausschuss des Bundestags beschlossen, zur Frage der Beihilferegelung für Bundesbeamte eine Anhörung durchzuführen. Damit ist die für morgen vorgesehene Beschlussfassung im Plenum des Bundestags über eine diskriminierende Regelung der Beihilfe im Bundesbeamtengesetz verschoben worden. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt den Beschluss des Innenausschusses. Er ist ein Erfolg unserer Forderungen, die Gleichberechtigung verpartnerter Bundesbeamter mit ihren verheirateten Kollegen nicht durch eine diskriminierende Neuregelung im Bundesbeamtengesetz wieder aufzuheben. Die Anstrengungen von Bündnis 90/Grüne und FDP führen jetzt dazu, dass der Bundestag sich mit der Rechtslage und den Zielen einer Neuregelung im Rahmen einer Anhörung genauer auseinandersetzen kann. Der LSVD geht davon aus, an der Anhörung beteiligt zu werden.

Bislang ist die Krankenversorgung der Beamten und ihrer Familienangehörigen
(Beihilfe) nicht vollständig durch das Bundesbeamtengesetz geregelt. Der Kreis der Empfangsberechtigten ist in einer Verwaltungsanordnung festgelegt.
Deshalb greift das am 18. August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Die jetzt gestoppte Gesetzesänderung sollte den Kreis der Empfangsberechtigten auf die Beamten, ihre Ehegatten und Kinder begrenzen. Das steht im Widerspruch zum Lebenspartnerschaftsgesetz, das die Lebenspartner als Familienangehörige definiert und im Gegensatz zum Gleichbehandlungsgesetz und den ihm zugrundeliegenden europäischen Rechtsnormen. Zudem würde die von Schäuble vorgelegte Gesetzesformulierung verpartnerte Beamte schlechter stellen als Beschäftigte, die der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen.

Quelle und Kontaktadresse:
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD) Renate H. Rampf, Pressesprecherin Postfach 10 34 14, 50474 Köln Telefon: (0221) 9259610, Telefax: (0221) 92596111

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