Innenausschuss will Korrekturen an Versorgungsabschlägen
(Bonn) - Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat am 15. November 2000 dem Gesetzentwurf zur Neuordnung der Versorgungsabschläge mit Korrekturvorschlägen, die auf DBB-Forderungen zurückzuführen sind, zugestimmt.
Nach der vorgesehenen Regelung werden im wesentlichen dienstunfähige Beamte bis Jahrgang 1941 mit einer 40jährigen Dienstzeit und schwerbehinderte Beamte, die mit 60 Jahren in den Ruhestand treten, von Versorgungsabschlägen ausgenommen. Die Schwerbehinderung muss allerdings bei Inkrafttreten des Gesetzes schon vorhanden sein.
Für Dienstunfähige bis zum Jahre 2004 sind außerdem progressiv steigende Versorgungsabschläge bei gleichzeitiger stufenweiser Verbesserung der Zurechnungszeiten vorgesehen.
Auf Initiative des Stellvertretenden DBB-Bundesvorsitzenden Peter Enders und einiger anderer SPD-Innenpolitiker ist schließlich beabsichtigt, den Begünstigtenkreis bei Dienstunfähigkeit bis zum Jahrgang 1947 auszudehnen. Diese Regelung soll parallel zum Rentenrecht allerdings erst mit dem Altersvermögensaufbaugesetz realisiert werden.
Außerdem ist der Gesetzentwurf um Regelungen für Mehrkinderfamilien ergänzt worden. So wird der Familienzuschlag für drei und mehr Kinder ab dem 1. Januar 2001 um 203,60 DM pro Kind und Monat aufgestockt. Auch dies entspricht einer Forderung des DBB.
Das Gesetz zur Neuordnung der Versorgungsabschläge soll am 16. November 2000 vom Parlament verabschiedet werden.
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