Pressemitteilung | Tischler Schreiner Deutschland Bundesinnungsverband für das Tischler-/Schreinerhandwerk im Bundesverband Holz und Kunststoff

Internet-Leitfaden für Innungs-Betriebe

(Berlin) - Unternehmen auf der Höhe der Zeit sind präsent im Internet. Ob Shop, Blog oder einfache Web-Site – der Online-Auftritt gehört zum professionellen Erscheinungsbild dazu. Der Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH) hat deshalb zusammen mit seinen Landesverbänden einen Leitfaden erarbeitet: „Das Tischler- und Schreinerhandwerk, Baufertigteilmonteure und Bestatter im Internet“. Der Ratgeber soll die im HKH-Verbund organisierten Betriebe mit den Vorschriften vertraut machen, die rund ums Internet zu beachten sind. Microsoft Deutschland unterstützt das Projekt.

Teuer ist es heutzutage nicht mehr, Teil des weltumspannenden Online-Netzes zu sein. Auch die technischen Notwendigkeiten sind kein Hindernis mehr. So können selbst kleine Betriebe mit einer eigenen Homepage glänzen. Doch es gibt diverse Fallstricke, die beachtet werden müssen. „Eine Verletzung der einschlägigen Vorschriften kann für den Betrieb unangenehme Folgen haben“, erklärt Dr. Bettina Schwegmann, Hauptgeschäftsführerin des BHKH. „Das kann zum Beispiel die Abmahnung eines Konkurrenten sein oder eine Schadensersatzforderung.“

Das Spektrum, in dem Pflichten zu beachten sind, reicht von der Erstellung einer Web-Site über die Nutzung des Internets zu Werbezwecken, das Versenden geschäftlicher E-Mails bis hin zum Online-Verkauf von Waren und Dienstleistungen. Der BHKH- Ratgeber greift die wichtigsten Aspekte heraus. Urheberrecht, Informationspflichten und Datenschutz sind nur drei der Stichworte, die er auf 35 DIN-A4-Seiten erörtert. Außerdem gibt er diverse Muster-Entwürfe an die Hand: Verbraucherinformation inklusive Widerrufsbelehrung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Bestellbestätigung und Versandbenachrichtigung.

„Damit sind unsere Betriebe für das Internet-Geschäft gut gerüstet“, so Schwegmann. „Im Einzelfall kann und sollte unser Leitfaden die rechtliche Beratung allerdings nicht ersetzen.“ HKH-Innungs-Mitglieder erhalten den Ratgeber bei ihrem jeweiligen Landesverband.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Holz und Kunststoff - Bundesinnungsverband für das Tischler-/Schreinerhandwerk (BHKH) Frank Markowski, Referent, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 308823-0, Telefax: (030) 308823-42

(el)

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