Pressemitteilung | Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV-RLP)
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Investition in neue Transporter jetzt noch durchführen / ab dem 1. Mai digitaler Tachoschreiber bei Neufahrzeugen vorgeschrieben

(Mainz) - Ab dem 1. Mai 2006 müssen alle neuen Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie Busse mit mehr als 9 Sitzen mit einem digitalen Tachographen ausgestattet werden. Darauf weist der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV) seine Mitglieder hin.

Da es für Altfahrzeuge keine Umrüstpflicht gebe sei es ratsam, noch vor dem 1. Mai 2006 ein Neufahrzeug anzuschaffen, sofern in Kürze eine solche Investition in einem Betrieb anstehe, so der BWV. Neben den Zusatzkosten für den digitalen Fahrtenschreiber müssten weiter bürokratische Hürden genommen werden. Wer beispielsweise die damit einhergehende Fahrerkarte (muss bei der Kreis- oder Stadtverwaltung beantragt werden) beantrage, im Besitz eines neuen EU-Kartenführerscheines in Scheckkartenformat der Klasse B aufwärts sein. Wer noch mit dem alten Papierführerschein fahre müsse sich daher um einen Kartenführerschein bemühen, so der BWV. Weitere Kosten für den Betrieb der Kontrollgeräte seien derzeit noch nicht vollständig abschätzbar.

Die Einführung des digitalen Tachographen sei in allen 25 EU–Mitgliedstaaten verpflichtend. Neben der Speicherung der personenbezogenen Daten der letzten 28 Tage auf der Fahrerkarte speichere der im Gerät eingebaute Massenspeicher alle Fahrzeug- und fahrzeugbezogenen Daten über einen Zeitraum von 365 Tagen. Nähere Informationen zu diesem Thema erhalten BWV-Mitglieder in den Bezirksgeschäftsstellen des BWV.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. Andrea Adams, stellv. Hauptgeschäftsführerin, Presseabteilung An der Brunnenstube 33-35, 55120 Mainz Telefon: (06131) 62050, Telefax: (06131) 620550

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