Pressemitteilung | Bundesverband Emissionshandel und Klimaschutz e.V. (bvek)

Ist der Emissionshandel an den hohen Strompreisen schuld?

(Berlin) - Missbrauchen die deutschen Stromkonzerne ihre marktbeherrschende Stellung, um mit dem CO2-Emissionshandel Extragewinne zu erzielen? Diese Frage erregt die Gemüter in Deutschland seit die CO2-Preise im Sommer des letzten Jahres die 20 Euro-Grenze überschritten haben. Verbraucher- und Umweltverbände sind sich einig: Die Milliardengewinne 2005 der großen Vier – RWE, Eon, Vattenfall und EnBW – sind kein redlich verdientes Geld, sondern den Kunden unter Missbrauch ihrer Monopolstellung abgenommen. Das Bundeskartellamt prüft seit August 2005 diesen Verdacht. Bislang allerdings ohne Ergebnis. Für Ende März ist eine Anhörung der betroffenen Konzerne angesetzt. Auch das Bundeswirtschaftsministerium prüft, ob die aktuelle Form der Einpreisung des Wertes von Emissionszertifikaten in den Strompreis hinzunehmen ist. „Auf dem Energiegipfel im April wird die Frage Windfall-Profits eine Rolle spielen“, kündigt BMWi-Staatssekretär Georg Wilhelm Adamowitsch an.

Der Bundesverband für Emissionshandel und Klimaschutz (BVEK), eine Interessenorganisation von Emissionshandelsbefürwortern, stellt hierzu fest:

1) Das Emissionshandelssystem wird zu höheren Strompreisen führen. Dies ist beabsichtigt und Voraussetzung fuer das Funktionieren dieses Systems. Die Emittenten sollen die durch das Emissionshandelssystem verursachten Kosten ihrer Emissionen an ihre Kunden (die mittelbaren Emissionsverursacher) weitergeben, wenn ihnen dies auf dem jeweiligen Markt möglich ist.

2) Das derzeitige Zuteilungssystem führt zu einer Vermögensumverteilung von den Kunden der Emittenten zu den Emittenten. Die Emittenten erhalten die Emssionsberechtigungen kostenlos und dennoch entstehen ihnen Emissionskosten, die sie an ihre Kunden weitergeben. Diese Vermögensumverteilung ist im derzeitigen Zuteilungssystem angelegt.

3) Durch eine Versteigerung der Emissionsberechtigungen wäre sichergestellt, dass die Vermögensumverteilung nicht mehr von den Kunden der Emittenten zu den Emittenten stattfindet, sondern von den Kunden der Emittenten zum Staat. Dies wäre eine begrüßenswerte Fortentwicklung des Systems.

4) Zwar würde die Weitergabe der Kosten der Emissionen von den Stromerzeugern an die Stromkunden trotz der kostenlosen Zuteilung der Emissionsberechtigungen auch auf einem freien und funktionierenden Markt stattfinden. Es ist aber möglich, dass die konkrete Erhöhung der Strompreise durch die Stromerzeuger hierüber noch hinausgeht und dass die Stromerzeuger diese gegenüber der marktgerechten Strompreiserhöhung zusätzliche Erhöhung nur aufgrund ihrer Marktmacht durchsetzen können.

5) Es ist begrüßenswert, wenn das Bundeskartellamt sicherstellt, dass das Emissionshandelssystem nicht dadurch diskreditiert wird, dass es zu unberechtigten Strompreiserhöhungen benutzt wird. Die Untersuchung wird hoffentlich zu dem Ergebnis führen, dass dies nicht stattfindet.

Quelle und Kontaktadresse:
Dietrich Borst Kantstr. 88, 10627 Berlin Telefon: (030) 3290096-5, Telefax: (030) 3290096-6

(bl)

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