Pressemitteilung | Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V. (ISUV)

ISUV im Familienministerium bei Anhörung der Verbände zu Sorgerechtsreform für Trennungseltern: Gelebte gemeinsame Elternschaft nach Trennung und Scheidung

(Nürnberg) - Am 26. Juni hatte Familienministerin Franziska Giffey die Vertreter von Verbänden, die Interessen von Trennungsfamilien vertreten, eingeladen. Sie wollte von ihnen hören, vor welchen "Herausforderungen getrenntlebende Familien" stehen. "Aktueller Hintergrund ist die anstehende Reform des Sorge- und Umgangsrechts", stellt die Ministerin fest. Auch ISUV, als Interessenverband für Unterhalt und Familienrecht, war eingeladen und wurde durch ISUV-Pressesprecher Josef Linsler vertreten. Er trug die ISUV-Positionen einer Sorgerechtsreform für Trennungseltern vor:

Die Leitlinien einer Sorgerechtsreform müssen sein: Die Elternebene trotz Trennung und Scheidung erhalten, integrieren statt aussortieren und dividieren. Trennungseltern muss zu einem festen Begriff im Familienrecht, aber auch im öffentlichen Recht werden. Die Reform des Sorgerechts kann nicht isoliert gesehen werden, denn das elterliche Sorgerecht hat Schnittpunkte mit dem Unterhaltsrecht, dem Steuerrecht, dem Sozialrecht, dem Melderecht. Entsprechend ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Justizministerium und Familienministerium notwendig. Trennungs- und Scheidungsverfahren sollten unter folgenden Maximen erfolgen: kindswohlorientiert, kostengünstig, einvernehmlich, transparent, mediativ-empathisch. "Wir coachen unsere Mitglieder seit über 40 Jahren auf dieser Basis, alle Mitglieder bejahen diese Maximen. In 70 Prozent der Fälle ist das Coaching erfolgreich und führt zu einer Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung", hob ISUV-Pressesprecher Josef Linsler hervor.

Forderungen und Vorstellungen zur gemeinsamen elterlichen Sorge

Jedem Trennungsverfahren vorgeschaltet sollte eine Pflicht zur Mediation sein. Der Gesprächsfaden zwischen den Eltern darf nicht reißen. Das Kindeswohl muss bei der Beratung im Zentrum stehen. Dabei sind zu berücksichtigen Kindeswille, Elternwille, bestehendes familiales Netz und Bindungstoleranz von Vater und Mutter. Ziel sind Vereinbarungen, in denen die Eltern Sorge- und Betreuungsanteile festlegen. Die Vereinbarung wird vom Familiengericht geprüft und bestätigt. Bei späteren Abänderungsanträgen eines Elternteils muss die Vereinbarung immer miteinbezogen werden. Ziel ist Kindern im Sinne des Kindeswohls Kontinuität der Erziehung und Betreuung zu sichern.

Oft vergessen, aber in der Praxis sehr wichtig und eigentlich selbstverständlich: Nichteheliche Kinder und deren Väter sind ehelichen Kindern und deren Eltern gleichzustellen, gemeinsame elterliche Sorge nach Geburt und Feststehen der Vaterschaft.

Forderungen und Vorstellungen zum Unterhaltsrecht

Keine Rechtsordnung kennt die strikte Aufteilung "einer betreut, einer bezahlt", vielmehr haben dort selbstverständlich beide Elternteile die Pflicht für Erziehung und Unterhalt zu sorgen, also "beide betreuen, beide bezahlen". Die strikte Trennung zwischen Betreuung und Unterhalt ist ein Strukturfehler und sollte korrigiert werden.

Beide Eltern legen ihr Einkommen offen und besprechen den Bedarf des Kindes/der Kinder. Dies fördert gegenseitige Empathie trägt zur Beruhigung bei, ermöglicht Kompromisse, weil die Ehe-maligen erst dann die ökonomische Situation des anderen einschätzen können.

Streitig ist oft, welche Anteile am Barunterhalt der einzelne Elternteil zu leisten hat. Als Eckpunkte sollten nach Auffassung von ISUV das Einkommen, der Betreuungsaufwand des jeweiligen Elternteils sowie der individuelle Verbrauch des Kindes herangezogen werden.

Eine Idee, die sich in der Praxis schon bewährt hat, ein Kinderkonto einrichten. Darauf zahlen beide Elternteile monatlich eine Pauschale ein, auch das Kindergeld kann auf dieses Konto fließen. Daraus werden alle größeren Aufwendungen - Kleider, Fahrräder, Schulausflüge, Vereinsbeiträge, ... für die Kinder bestritten. Es zeigt sich, dass trotz anfänglicher Skepsis das Kinderkonto akzeptiert wird, weil es Transparenz in die Ausgaben für Kinder schafft.

Die Düsseldorfer Tabelle sollte beibehalten werden, weil sie für Vereinbarungen der Eltern eine erste Orientierung bietet.

Über alle familienrechtlichen und familienpolitischen Reformbestrebungen hinaus, geht es darum die Eltern trotz Trennungsschmerz - zumindest eines Partners oder auch beider Partner - in einen Status gegenseitiger Empathie zu "versetzen". Das ist wichtig, denn "die Richterin hat nur die zweitbeste Lösung", wie eine Familienrichterin selbstkritisch bei einem ISUV-Vortrag mehrfach feststellte.

Bei allem Verständnis und bei aller Reformbereitschaft bleibt ein grundsätzliches Problem: Mittels Paragrafen sollen verletzte Gefühle geregelt werden. Geht das überhaupt? Das geht nur, wenn die verletzten Gefühle mittels Mediation ernst genommen werden und die gemeinsamen Kinder weiterhin gemeinsam betreut werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V. (ISUV) Pressestelle Sulzbacher Str. 31, 90489 Nürnberg Telefon: (0911) 550478, Fax: (0911) 533074

(tr)

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