Pressemitteilung | Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V. (ISUV)

ISUV rät zum Ehevertrag - Trotz Glückszahl, bei aller Liebe: Erst zum Notar, dann zum Traualtar

(Nürnberg) - Trotz Glückszahl mehr als jede dritte Ehe, in den Großstädten jede zweite Ehe endet beim Scheidungsrichter. "Bei aller Romantik - für dieses vorzeitige Ende sollte von Anfang an mittels Ehevertrag Vorsorge getroffen werden. So lassen sich im Fall der Scheidung viel Geld, Zeit und Nerven sparen - und einen Rosenkrieg vermeiden", rät der Vorsitzende des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV), Rechtsanwalt Klaus Zimmer. Das Motto des ISUV lautet daher "Erst zum Notar, dann zum Traualtar". Im Ehevertrag lassen sich alle Aspekte regeln, die bei einer Trennung und Scheidung gesetzlich geregelt werden müssen.

Eheverträge bei Royales und Reichen Standart

Royales und Reiche schließen Eheverträge, die bis ins Detail regeln, was im Fall der Trennung/Scheidung passiert. Als beispielsweise Kate und William romantisch zum Traualtar schritten, war vor der Hochzeit ein knallharter Ehevertrag ausgehandelt worden, der das mögliche vorzeitige Ende mit einbezieht: Die elterliche Sorge für die noch nicht geborenen Kinder sollte William erhalten, die Höhe des Unterhalts war gedeckelt, Zugewinnausgleich ebenso. Charlene Wittstock musste einen harten Ehevertrag unterschreiben, bevor sie Fürstin von Monaco werden konnte. Sie wollte deswegen abreisen und musste zum Bleiben überredet werden.- Auch Promis schließen einen Ehevertrag, damit die Scheidung nicht zu sehr das Vermögen mindert. Boris Becker schloss einen Ehevertrag, bevor er zum zweiten Mal ja sagte. Er begründete dies mit den Worten, er sei ja keine 18 Jahre mehr. Ähnlich sahen das Robbie Williams, Britney Spears, Madonna, Michael Douglas, ...

"Im Gegensatz dazu wehrt sich das durchschnittliche Ehepaar meist gegen einen Ehevertrag, weil er angeblich unromantisch ist. Manch ein Partner meint gar, dann sollte gleich gar nicht geheiratet werden, wenn man sich nicht vertraut. Wenn aber die Ehe doch scheitert, bereuen nicht wenige die blauäugige Romantik", stellt der ISUV-Pressesprecher Josef Linsler fest.

Es gibt Paarkonstellationen, die einen Ehevertrag brauchen:

Aus Gründen der Transparenz und Fairness sollten Paare, die Kinder wollen, einen Ehevertag unterzeichnen. Im Ehevertrag kann geklärt werden, wer die Kinder primär erzieht, wie lange er aus dem Berufsleben ausscheidet und welche Unterhaltszahlungen erbracht werden müssen. "Ohne vertragliche Regelung gilt die Gesetzeslage, nach der muss der betreuende Elternteil theoretisch wieder erwerbstätig sein, wenn das Kind das dritte Lebensjahr erreicht hat. Praktisch ist dies allerdings meist die Ausnahme. Wer sich nicht einer teils intransparenten individuellen Rechtsprechung ausliefern will, kann dies selbst mittels Ehevertrag regeln." (Linsler)

Auch Selbständige sollten einen Ehevertrag schließen, um darin den Fortbestand des Betriebes oder der Praxis auch im Fall der Scheidung zu sichern. "Wird der Wertzuwachs eines Betriebes bei Scheitern einer längeren Ehe geschätzt, so muss die Hälfte des Zugewinns an den Ehepartner ausbezahlt werden. Das verkraftet so mancher Betrieb nicht", stellt der ISUV-Vorsitzende Rechtsanwalt Klaus Zimmer fest.

"Einen Ehevertrag sollten auch diejenigen abschließen, die sich zum zweiten Mal trauen. So lassen sich negative Erfahrungen aus der ersten Ehe ausschließen. Des Weiteren kann eine erbvertragliche Regelung aufgenommen werden um zu sichern, dass das Vermögen auch denjenigen zukommt, die bedacht werden sollen", rät Pressesprecher Linsler. Auch Partner mit großem Vermögensunterschied sollten einen Ehevertrag schließen. Ansonsten müssen die Wertzuwächse des eingebrachten Vermögens ausgeglichen werden, was richtig teuer und an die Existenz von Betrieben, Praxen und Geschäften gehen kann. "Oft sind es die Eltern des vermögenden Ehepartners, die auf die Unterzeichnung eines Ehevertrages drängen." (Linsler)

Auch im Hinblick auf den Versorgungsausgleich kann ein Ehevertrag sehr sinnvoll sein. Mittels Ehevertrag kann eine sinnvolle Vorsorge fürs Alter getroffen werden. So kann es sich anbieten, dass anstatt die Betriebsrente zu teilen, eine Lebensversicherung für den Partner angespart wird, wodurch sich möglicherweise Steuervorteile erzielen lassen. Kann alles in einem Ehevertrag geregelt werden?

Was Vermögen anbelangt kann tatsächlich so gut wie alles geregelt werden. "Das gilt dann auch im Fall der Scheidung. Nicht so eindeutig ist es, wenn elterliche Sorge und Umgang mit den Kindern vertraglich geregelt werden. In der Regel überprüfen Gerichte im Fall der Scheidung diese Regelungen", stellt Linsler fest.

Allerdings lassen sich auch mittels Ehevertrag ideelle Werte und Verhaltensweisen nicht einfordern und festschreiben. "Liebe oder Sex kann man in westlichen Gesellschaften auch nicht per Vertrag rechtsgültig einfordern. Das gilt genauso als sittenwidrig wie ein Unterhaltsausschluss gegenüber einer schwangeren Frau", stellt Linsler klar.

Informationen dazu, was im Ehevertrag alles geregelt werden kann und muss, liefert das ISUV-Merkblatt "Muster für den Ehevertrag" kostengünstig für 3,50 EURO. Das Merkblatt kann über die Geschäftsstelle und online (https://www.isuv.de/merkblatt-01-muster-fur-den-ehevertrag/) bestellt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V. (ISUV) Josef Linsler, Pressesprecher Sulzbacher Str. 31, 90489 Nürnberg Telefon: (0911) 550478, Fax: (0911) 533074

(df)

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