Pressemitteilung | Deutscher Richterbund - Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V. (DRB)
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Ja zur Unternehmergesellschaft, Nachbesserungen bei der GmbH

(Berlin) - Der DRB unterstützt weitgehend den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG). Die Neuregelung wird die Rechtsform der GmbH noch attraktiver machen.

Die neue Unternehmergesellschaft bietet kapitalschwachen Gründern die Möglichkeit, ohne den Zwang zum Ausweichen auf ausländische Rechtsformen in Deutschland eine Gesellschaft mit begrenzter Haftung zu gründen. Eine Herabsetzung des Stammkapitals der GmbH ist dann jedoch nicht geboten.

Der DRB spricht sich dagegen aus, eine GmbH ohne notarielle Beurkundung gründen zu können. Wirtschaftlich unerfahrene Personen, die in einem einfachen Verfahren und mit geringem Kapitaleinsatz eine GmbH gründen wollen, sind rechtlich überfordert und laufen Gefahr, für sie unübersehbare Kostenfolgen zu begründen.

Kritisch sieht der DRB den Vorschlag, die Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen aus dem Stammkapital nur noch im Fall der Insolvenz oder sonstiger Anfechtung angreifen zu können. Auch eine Auszahlung auf Gesellschafterdarlehen aus dem Stammkapital kann die wirtschaftliche Lage einer GmbH deutlich verschlechtern, ohne sie bereits in die Nähe der Insolvenz zu rücken. Dem können nicht mit der Geschäftsführung betraute Gesellschafter nicht mehr entgegentreten, solange keine Insolvenz eintritt.

Brigitte Kamphausen, stellvertretende Vorsitzende des DRB: „Die neu geschaffene Unternehmergesellschaft für Gründer mit geringem Kapital wird sich durchsetzen. Die Kapitalausstattung der ´klassischen` GmbH muss auf dem derzeitigen Stand gesichert bleiben.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Richterbund Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V. Uta Fölster, Geschäftsführerin Kronenstr. 73-74, 10117 Berlin Telefon: (030) 2061250, Telefax: (030) 20612525

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