Pressemitteilung | Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. (vedec)

Juristische Schriften und Hilfen des Verbandes für Wärmelieferung e. V.

(Hannover) - Contracting ist kein unbekannter Begriff mehr, besonders seit Zeiten des Kyoto-Protokolls gewinnen effiziente Energieprojekte immer höhere Bedeutung. Aus den ersten Energielieferungskonzepten hat sich mittlerweile ein weit aufgefächerter Markt an Energiedienstleistungen entwickelt. Doch damit einhergehend erweitert sich auch der rechtliche Klärungsbedarf. In der Presse werden ständig Fälle gemeldet, in denen es zu rechtlichen Unstimmigkeiten kommt. Dies führt nicht nur zur Verunsicherung der Verbraucher sondern auch die Juristen in den Unternehmen sind verunsichert. Aktuellstes Beispiel sind die Entscheidungen des BGH zur Umlage von Wärmelieferungskosten gegenüber Mietern.

Seit einigen Jahren wird von vielen Experten um die Umlagefähigkeit von Wärmelieferungskosten im laufenden Mietverhältnis diskutiert. Daraufhin hat sich der VfW e. V. gemeinsam mit zwei weiteren Verbänden, die sich mit dem Contracting befassen (PECU, AGFW) entschieden, den Berliner Universitätsprofessor Dr. Hans-Peter Schwintowski mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen. Darin sollte untersucht werden, ob Mieter nicht schon deshalb eine Umstellung auf Contracting dulden müssen, weil damit nachweislich ein effizienterer Anlagenbetrieb verbunden ist und Contracting nach dem Gesetz sowie mit dem Eigenbetrieb hinsichtlich der Zulässigkeit der Kostenumlage gleichgestellt ist. Das Gutachten verfolgt den Zweck in laufende Gerichtsverfahren eingebracht zu werden und kann unter www.energiecontracting.de bestellt werden.

Um über aktuelle Beschlüsse sowie bereits verabschiedete Gesetze informiert zu sein, hat der Verband für Wärmelieferung e. V. auf seiner Webseite www.energiecontracting.de eine Urteilsdatenbank mit Beispielen aus der Rechtssprechung eingerichtet. Sie beinhaltet eine Sammlung von Gerichtsurteilen, teilweise mit Kommentaren von VfW-Partnern. Die Urteile werden ständig ergänzt und weitere Urteile folgen.


Aber auch literarisch bietet der Verband Möglichkeiten sich kompetent zu schulen. Der Justiziar des Verbandes für Wärmelieferung e. V., RA Martin Hack gibt in seinem Buch Energie-Contracting Recht und Praxis einen Überblick über die komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Energiedienstleistung. Daneben enthält es vielfältige Hinweise aus der Praxis für die Praxis sowie Vertragsbeispiele und eine Checkliste für den Abschluss eines Contracting-Vertrages.

Die Sicherheit, die der Energielieferant beim Abschluss von Contracting-Verträgen braucht kann ihm die Rechtsdatensammlung des VfW e. V. mit mehr als 60 ausführlich behandelten Themen geben. Es handelt sich um ein Werk, dass ihn in rechtlichen Fragen und bei der Abwicklung unterstützt. Diese Sammlung ist eine Fortsetzung und wird jährlich von RA Martin Hack aktualisiert und erweitert.

Alle genannten juristischen Schriften und Hilfen des Verbandes für Wärmelieferung e. V. sind unter www.energiecontracting.de erhältlich. Dort bekommen Interessierte einen Überblick über energieeffiziente Projekte sowie über aktuelle Geschehnisse auf den Contracting-Markt.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband für Wärmelieferung e.V. Pressestelle Ständehausstr. 3, 30159 Hannover Telefon: (0511) 36590-0, Telefax: (0511) 36590-19

(bl)

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