Kabinett einigt sich auf Mindestlohnregelungen
(Berlin) - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) bezeichnete die Einigung im Kabinett zum Arbeitnehmerentsendegesetz als "Schritt in die richtige Richtung". Es sei dazu geeignet, in bestimmten Branchen für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen und Lohndumping zu begrenzen. Jetzt werde es darauf ankommen, welche Branchen im Gesetzgebungsverfahren in das Gesetz aufgenommen würden. "Zeitarbeit, Weiterbildung, Altenpflege und die Abfallwirtschaft gehören unbedingt in das Gesetz hinein", sagte ein Sprecher. "Die Menschen brauchen vernünftige Einkommen, von denen sie auch anständig leben können."
Deshalb dürfe die Union jetzt nicht das Gesetzgebungsverfahren hinauszögern.
Bei konkurrierenden Tarifverträgen müsse sichergestellt werden, dass der in einer Branche repräsentative Tarifvertrag angewandt werde. Das ist derjenige, unter den die meisten Beschäftigten der Branche fallen. Nur so könne vermieden werden, dass durch Gefälligkeitstarifverträge im Sinne der Arbeitgeber möglichst niedrige Löhne festgelegt würden.
Das angestrebte Mindestarbeitsbedingungengesetz hingegen würde ins Leere laufen. "Damit würden auch Tarifverträge geschützt, die Hungerlöhne enthalten", so der Sprecher. Diesen Konstruktionsfehler habe schon das bisherige Gesetz von 1952 gehabt, weshalb es immer wirkungslos blieb. Daher sei ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn auch nach den vorgelegten Gesetzentwürfen dringend notwendig.
Quelle und Kontaktadresse:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V., Bundesvorstand
Harald Reutter, Pressesprecher
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Telefon: (030) 69560, Telefax: (030) 69563956
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