Pressemitteilung | Bundesverband der Freien Berufe e.V. (BFB)

Kabinett erkennt nicht die Nöte des Mittelstands / Anhebung der Pauschalbeiträge für Minijobber trifft Mittelständler

(Berlin) - Den gestrigen (22. Februar 2006) Kabinettsbeschluss zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes kommentiert BFB-Präsident Dr. Ulrich Oesingmann in Berlin: „Mit dem gestern im Kabinett beratenen Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 wurde nicht nur eine mittelstands- und konjunkturfeindliche 3-prozentige Erhöhung der Mehrwertsteuer beschlossen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung die Pauschalabgaben bei Minijobs um 20 Prozent von insgesamt 25 auf 30 Prozent erhöht. Das trifft einmal mehr vor allem den Mittelstand, zu dem auch die Angehörigen der Freien Berufe zählen.

Zur Abdeckung von Leistungsspitzen sind die sogenannten geringfügig Beschäftigten für die Freien Berufe unentbehrlich. Durch die Anhebung der Pauschalabgaben auf Minijobs verlieren diese an Attraktivität und werden zukünftig weniger nachgefragt. Das widerspricht den Bestrebungen der Bundesregierung, den Niedriglohnsektor ausbauen zu wollen.

Zudem konterkariert die Anhebung das erklärte Ziel der Bundesregierung, den Faktor Arbeit zu entlasten. Da in den Freien Berufen zu über 80 Prozent Frauen beschäftigt sind, für die geringfügige Beschäftigungsverhältnisse ein flexibles Arbeitsmarktinstrument zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf darstellen, ist die Verteuerung der Minijobs zudem frauen- und familienfeindlich.

Es zeigt sich deutlich, dass die Bundesregierung die Nöte des Mittelstands nicht erkennt, wenn ausgerechnet die Mini-Jobber zur Sanierung des Bundeshaushalts herangezogen werden und damit ein Beschäftigungssegment getroffen wird, das gerade für die Flexibilität der Wirtschaft im Allgemeinen und der Freien Berufe im Besonderen von erheblicher Bedeutung ist.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Freien Berufe (BFB) Arno Metzler, Hauptgeschäftsführer Reinhardtstr. 34, 10117 Berlin Telefon: (030) 284444-0, Telefax: (030) 284444-40

(sk)

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