Pressemitteilung | Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. (vedec)

Kabinettsbeschluss zur Mietrechtnovelle

(Hannover) - Das Bundeskabinett hat am 23.05.2012 den Entwurf zur Mietrechtsänderung beschlossen. Gegenüber dem im Oktober veröffentlichten Referentenentwurf enthält dieser nur leichte Verbesserungen für die Energiedienstleistungsbranche Contracting. Jedoch enthält es einen entscheidenden Punkt, der weiterhin bedrohlich für die Branche ist: das Kostenneutralitätskriterium bei Umstellung auf Contracting.

Grundsätzlich ist gegen das im aktuellen Mietrechtsentwurf enthaltene Kostenneutralitätskriterium bei Umstellung auf Contracting nichts einzuwenden. "Doch was heißt kostenneutral?", kritisiert Norbert Krug, Präsident des VfW. "Der bisher diskutierte Vergleichsmaßstab, also die Kosten vor der Umstellung auf Contracting zu den Kosten nach Umstellung auf Contracting mit Erneuerung der alten Heizungsanlage, ist schlichtweg falsch. Der Vermieter darf bei Eigenbetrieb nach einer Modernisierung bis zu 11 Prozent auf die Kaltmiete aufschlagen. Die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung dagegen muss nach derzeitigem Diskussionsstand kostenneutral sein und darf den Mietern keine Mehrkosten bringen. Das ist nicht plausibel.", so Krug weiter. Es muss die Kostensituation betrachtet werden, die der Mieter hätte, wenn der Vermieter die Modernisierung selbst durchführen würde und die Modernisierungsumlage von bis zu 11 Prozent der Investition auf die Kaltmiete aufschlägt.

Der VfW sieht folgende Konsequenz bei einer Umsetzung der jetzt geplanten Version des Mietrechts: Weder Vermieter - so wie bereits heute praktiziert - noch Contractor würden Anlagenmodernisierungen durchführen. Die Anzahl möglicher Contractingverträge wird dadurch radikal eingeschränkt.
"Der derzeitige Entwurf des Mietrechtsänderungsgesetzes erinnert an den Spruch 'Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass'. Die Reduzierung von CO2-Emissionen kann es nicht zum Nulltarif geben.", verdeutlicht Krug. "Contracting bedeutet: Modernisierung der Heizungsanlage und optimale Betriebsführung während der gesamten Laufzeit des Contractings durch den Contractor. Letzteres ist für die Mieter absolut kostenneutral. Die Modernisierungsmaßnahmen müssen aber gleich behandelt werden."

Einen echten Rückschritt bedeutet der Entwurf letztlich auch für die Klimaschutzziele der Bundesregierung. Diese werden regelrecht ab adsurdum geführt.
Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach Recht zum Thema Contracting gesprochen und einen Rechtsrahmen geschaffen. Vor diesem Hintergrund sollten contra produktive Regelungen aufgegeben werden.

Im Januar 2012 hat der VfW zusammen mit anderen Energieverbänden eine Stellungnahme zur Mietrechtsreform (Entwurf vom 25.10.2011) an die Verantwortlichen der Politik versandt. Die Informationen sind auf der Internetseite des VfW www.energiecontracting.de zu erhalten.

Quelle und Kontaktadresse:
VfW Verband für Wärmelieferung e.V. Pressestelle Lister Meile 27, 30161 Hannover Telefon: (0511) 36590-0, Telefax: (0511) 36590-19

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