Kabinettsentwurf des THG-Quotengesetzes bringt erste Planungssicherheit, ist aber zu unambitioniert
(Berlin) - Das Bundeskabinett hat gestern in Berlin dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quotengesetz) zugestimmt. Das Gesetz dient der Umsetzung der Europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) in entscheidenden Bereichen der nationalen Kraftstoffregulierung. Dies soll zum Erreichen der Klimaschutzziele im Verkehrssektor beitragen sowie die Planungssicherheit für steuerliche Inverkehrbringer von Kraftstoffen in den Jahren bis 2040 stärken.
UNITI begrüßt, dass der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf der Kraftstoffbranche mit der Weiterentwicklung der THG-Quote und verpflichtender Mindestquoten für verschiedene erneuerbare Kraftstoffe langfristige Planungssicherheit bis 2040 gibt. So wird erstmals ein ansteigender Mindestmengenanteil von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs (RFNBO) von 0,1 Prozent im Jahr 2026 bis 8 Prozent im Jahr 2040 zur Erfüllung der THG-Quote vorgeschlagen.
Diese Anteile bewertet UNITI jedoch als zu unambitioniert. War im Referentenentwurf aus Juni 2025 noch eine Quote von 12 Prozent für das Jahr 2040 vorgesehen, ist diese im Kabinettsbeschluss nun bei lediglich 8 Prozent angesetzt. UNITI und weitere Verbände hatten kürzlich für eine deutliche Erhöhung des RFNBO-Mindestanteils im Straßenverkehr auf 24 Prozent plädiert.[1] Das wäre ein wichtiger Hebel für das Einleiten einer Kraftstoffwende, welche als eine Voraussetzung dafür gilt, dass die bestehenden Fahrzeugflotten beispielsweise mit rückwärtskompatiblen E-Fuels einen wirkungsvollen Beitrag zum Klimaschutz leisten können. Eine entsprechende Anpassung des Gesetzentwurfs durch den Deutschen Bundestag wäre wünschenswert.
Gleichwohl drängt die Zeit für den Parlamentsbeschluss, wie UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn betont: „Die verpflichteten Unternehmen der Kraftstoffbranche brauchen endlich Rechtssicherheit bei der Planung zur Erfüllung der THG-Quote im kommenden Jahr. Es gilt daher, den Gesetzesprozess so sorgfältig wie nötig, aber gleichsam so schnell wie möglich abzuschließen.“
Etliche UNITI-Mitgliedsunternehmen sind als steuerliche Inverkehrbringer von Otto- und Dieselkraftstoffen direkt von den Vorgaben der neuen Regulierung betroffen. Aber auch der nachgelagerte Handelsbereich wird maßgeblich von der Kraftstoffregulierung tangiert, da diese die Zusammensetzung des Kraftstoffmarktes bestimmt und das entscheidende regulative Instrumentarium ist, realen Klimaschutz im hauptsächlich kraftstoffbasierten Straßenverkehr voranzubringen. UNITI setzt sich für den schnellen Markthochlauf von CO2-neutralen Kraftstoffen aus erneuerbaren Energiequellen ein.
Quelle und Kontaktadresse:
UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V., Alexander Vorbau, Leiter(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Jägerstr. 6, 10117 Berlin, Telefon: 030 755414-300
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen
