Pressemitteilung | Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD)
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Kabinettsentwurf zum Fluglärmgesetz geht in den Bundestag / VCD begrüßt überfällige Novellierung des Fluglärmgesetzes und fordert Nachbesserungen

(Berlin) - Der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) begrüßt den Kabinettsbeschluss, das Fluglärmgesetz von 1971 zu modernisieren und weist gleichzeitig auf Schwachstellen hin. Der Gesetzentwurf stelle zwar eine deutliche Verbesserung gegenüber dem geltenden Recht dar, gehe aber nicht weit genug. Insbesondere seien die Festlegung von Nachtschutzzonen und die Entschädigungsregelung für Beeinträchtigungen im Außenwohnbereich deutliche Verbesserungen gegenüber dem geltenden Gesetz. Negativ zu bewerten sei, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen von Flughafenanwohnern aufgrund zu hoher Grenzwerte in Kauf genommen würden und das Gesetz ein reines Erstattungs- und Entschädigungsgesetz bleibe.

Michael Gehrmann, VCD-Bundesvorsitzender: „Der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form reicht noch nicht aus, Fluglärmbetroffenen ausreichend Schutz zu gewährleisten. Der VCD appelliert daher an die Bundestagsfraktionen, Schwachpunkte zu beheben und das Gesetz zügig zu verabschieden. Mittlerweile wird schon seit acht Jahren an der Novelle des Fluglärmgesetzes gearbeitet. Wie lange sollen hunderttausende Betroffene noch auf einen besseren Lärmschutz warten?"

Morgen wird der Gesetzentwurf in erster Lesung im Bundestag verhandelt. Dabei habe das Parlament die Möglichkeit, den Entwurf zu verbessern und ein Gesetz zu schaffen, das sich vor dem Hintergrund wachsenden Flugverkehrs stärker am Gesundheitsschutz orientiere. Angesichts des angekündigten Widerstands der Union gegen den jetzigen Entwurf drängt der VCD darauf, auf keinen Fall weitere Verwässerungen des Gesetzes zuzulassen.

Ulrich Kohnen, Luftverkehrsexperte beim VCD: „Es ist ärgerlich, dass die kritisierten Punkte des Entwurfes vom Mai 2005 bisher nicht nachgebessert wurden. Noch immer sind die vorgesehenen Grenzwerte deutlich zu hoch. Damit sind auch weiterhin gesundheitliche Beeinträchtigungen der Anwohner vorprogrammiert."

Aufgrund des aktuellen Anlasses lud der VCD gestern zu einem parlamentarischen Abend zum Thema Fluglärm ein. Vertreter aller Bundestagsfraktionen, der Umweltverbände und Bürgerinitiativen gegen Fluglärm sowie der Wissenschaft diskutierten über Stärken und Schwächen der Fluglärmnovelle und erörterten die Kritikpunkte des VCD. Weitgehend einig waren sich dabei die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, dass der Gesetzentwurf ein Kompromiss sei, der versuche, die Interessen von Flughafenanwohnern und Luftverkehrswirtschaft auszugleichen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD), Bundesverband Daniel Kluge, Pressesprecher Kochstr. 27, 10969 Berlin Telefon: (030) 2803510, Telefax: (030) 28035110

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