Pressemitteilung | Deutscher Richterbund - Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V. (DRB)

Kanzlerrede: Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe sinnvoll

(Berlin) - Der Deutsche Richterbund (DRB) begrüßt die beabsichtigte Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe als einen richtigen Schritt in Richtung ressourcenschonender Verschlankung staatlicher Leistungen. Der Deutsche Richterbund (DRB) bietet seine Mitarbeit bei der Suche nach sachgerechten und praktikablen Regelungen an.

Der Bund will die Kommunen ab 1.1.2004 "von der Zahlung für die arbeitsfähigen Sozialhilfeempfänger entlasten. Für bis zu eine Million Sozialhilfe-Empfänger wird künftig die Bundesanstalt für Arbeit materiell zuständig sein", "Zuständigkeit und Leistungen" sollen künftig "aus einer Hand" kommen (Bundeskanzler Schröder am 14. März 2003).

Der anstehende Gesetzentwurf für das sog. Arbeitslosengeld II muss etwa die neuen Sozialleistungen gestalten, die Regelungen für die Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen reformieren und dabei schwierige Einzelfragen klären und Bruchstellen nach Möglichkeit vermeiden. Der DRB bietet an, hierbei die forensische Erfahrung und den Sachverstand der Richterinnen und Richter der Sozialgerichtsbarkeit zu nutzen. Die Sozialgerichtsbarkeit hat sich über Jahrzehnte hinweg mit den spezifischen Rechtsfragen der bedürftigkeitsabhängigen Arbeitslosenhilfe und den vielfältigen Leistungen zur Fortbildung und Umschulung arbeitsuchender Menschen, aber auch mit Förderleistungen an Arbeitgeber befasst.

Zudem ist die Materie bestehenden Verwaltungsstrukturen zuzuordnen und die Rechtswegzuständigkeit zu regeln. Dabei dürfen sachfremde Wunschvorstellungen von Interessenvertretern und Behördenleitern nach besserer Auslastung von Behörden und Gerichten oder gar das Streben nach Stellenvermehrung in Einzelbereichen keine Rolle spielen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Richterbund Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V. Kronenstr. 73-74, 10117 Berlin Telefon: 030/2061250, Telefax: 030/20612525

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