Pressemitteilung | Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)

Kapitalerträge: Steuerfallen bei Sparbriefen und Bundesschatzbriefen

(Berlin) - Mit der Kürzung des Sparer-Freibetrages 2007 auf 750 Euro zuzüglich 51 Euro Werbungskostenpauschbetrag können bereits kleine Sparvermögen steuerpflichtig werden. Besonders aufpassen müssen Sparer bei auf- oder abgezinsten Sparbriefen und bei Bundesschatzbriefen Typ B. Diese Anlagen können regelrechte „Steuerfallen“ sein. Denn hier werden die Zinsen ueber einen Anlagezeitraum von mehreren Jahren angesammelt und sind erst am Ende der Laufzeit bzw. bei Rückgabe einschliesslich Zinseszinsen steuerpflichtig. Dies kann böse Ueberraschungen bei der Steuerbelastung zur Folge haben.

Schon Anlagebeträge von etwa 4.000 Euro können so beispielsweise beim Bundesschatzbrief Typ B dazu führen, dass der Sparer am Ende für einen Teil seiner Zinsen Einkommensteuer zahlen muss - selbst wenn es seine einzigen Ersparnisse sind.

Jeder Anleger ist deshalb gut beraten, die steuerlichen Folgen zu prüfen, bevor er sein Geld investiert. In vielen Fällen dürften Anlagen mit jährlichen Zins-Ausschüttungen vorzuziehen sein.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB) Heiner Herkenhoff, Geschäftsführer, Presse und Kommunikation Burgstr. 28, 10178 Berlin Telefon: (030) 16630, Telefax: (030) 16631399

(sk)

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