Pressemitteilung | Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)
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Kapitalertragsbesteuerung / Steuerlast mindern – Freibeträge der Kinder nutzen

(Berlin) - Die Steuerlast steigt. Was tun? Für Familien mit Kindern empfiehlt es sich zu prüfen, ob Kapitalerträge besser auf mehrere Schultern verteilt werden sollten. Dies gilt insbesondere, nachdem in den vergangenen Jahren der Sparer-Freibetrag mehrfach gekürzt wurde. Kindern stehen ebenso wie den Eltern jährliche Freibeträge bei der Einkommensbesteuerung zu. Wird Kapitalvermögen an Kinder verschenkt, kann die Steuerlast ganz legal vermindert werden.

Mit folgenden Steuerbefreiungen können 2008 auch Kinder rechnen, falls sie ausschliesslich Einnahmen aus Kapitalvermögen haben:

- Grundfreibetrag 7.664 Euro
- Sparer-Freibetrag 750 Euro
- Werbungskosten-Pauschbetrag 51 Euro
- Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 Euro
- Insgesamt steuerfrei (pro Kind) 8.501 Euro.

Das heisst: Zinsen und andere Einnahmen aus Kapitalvermögen sind im Jahre 2008 bis zur Höhe von 8.501 Euro steuerfrei. Bei einer Verzinsung von beispielsweise 4 Prozent blieben also Kapitalerträge steuerfrei, wenn das angelegte Kapitalvermögen die Summe von 212.525 Euro (4 Prozent von 212.525 Euro sind gleich 8.501 Euro) nicht überschreitet.

Die Schenkung von Kapitalvermögen an Kinder ist bis zu einem Betrag von 205.000 Euro schenkungssteuerfrei. Dieser Betrag gilt pro Kind und kann jeweils nach Ablauf von zehn Jahren erneut in Anspruch genommen werden.
Allerdings wird eine Vermögensübertragung innerhalb der Familie nur anerkannt, wenn sie den bürgerlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.
Das heisst, Eltern können nicht mehr ohne weiteres auf Kapital und Zinsen für eigene Zwecke zurückgreifen, sobald sie ein Konto oder Depot auf den Namen eines Kindes einrichten. Ansonsten werden ihnen die Zinsen selbst zugerechnet.

Sind Kinder in der Familie über 18 Jahre alt und befinden sich noch in der Ausbildung, muss zudem berücksichtigt werden, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag für die Eltern ab einer bestimmten Höhe der Einnahmen der Kinder aus Kapitalvermögen wegfallen. Zudem müssen Kinder mit hohen Einkünften eigene Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen.

Auch für andere Fördermassnahmen wie zum Beispiel BAföG müssen bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen beachtet werden.

Weitere Informationen rund um die Themen Geld, Steuern und Vorsorge finden Verbraucher unter http://www.infos-finanzen.de. Zusatzangebote wie verschiedene Finanzrechner, ein Glossar mit Begriffserklärungen, weiterführende Links, abonnierbare Audiobeiträge (Podcast) und die Möglichkeit zur Bestellung bzw. zum Download von verbraucherorientierten Broschüren des Bankenverbandes runden das Angebot ab.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB) Pressestelle Burgstr. 28, 10178 Berlin Telefon: (030) 16630, Telefax: (030) 16631399

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