Pressemitteilung | Bundessteuerberaterkammer (BStBK)

Kapitalgedeckte Altersvorsorge muss generell steuerlich gefördert werden

(Bonn) - Die Bundessteuerberaterkammer fordert generell eine zusätzliche Förderung der kapitalgedeckten Altersvorsorge. Eine willkürliche Differenzierung der Förderung, wie sie der Gesetzentwurf zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens vorsieht, ist nicht nachvollziehbar.

Demnach ist ab dem Jahr 2002 eine steuerliche Förderung von Aufwendungen für die eigene Altersvorsorge vorgesehen. Diese zusätzliche Förderung soll sich jedoch nur auf pflichtversicherte Arbeitnehmer, Landwirte und deren Ehegatten (gleichgültig, mit welchen Einkünften) beschränken. Dabei verkennt der Gesetzentwurf, dass die abziehbaren Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen zuletzt 1993 angehoben wurden. Angesichts steigender Krankenversicherungsbeiträge auch bei Nichtarbeitnehmern decken sie schon seit Jahren nicht mehr annähernd den tatsächlichen Aufwand. Zur Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit ist deshalb eine generelle Anhebung der Sonderausgabenhöchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen dringend geboten. Aus Sicht der Bundessteuerberaterkammer wäre eine solche Anhebung überdies verwaltungstechnisch einfacher, zumal dann die komplizierte Versteuerung späterer Einnahmen entfallen könnte.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundessteuerberaterkammer Poppelsdorfer Allee 24 53115 Bonn Telefon: 0228/726390 Telefax: 0228/7263952

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