Pressemitteilung | Deutscher Hausärztinnen- und Hausärzteverband e.V. - Büro Berlin

Kassen stoppen Neuregelung der Laborvergütung - "GKV-Spitzenverband ignoriert höchstrichterliche Rechtsprechung"

(Berlin) - Der Deutsche Hausärzteverband übt massive Kritik an der Blockadehaltung des GKV-Spitzenverbandes bei der Neuregelung zur Finanzierung des Grundbetrags Labor. "Der GKV-Spitzenverband setzt sich mit seinem Handeln über höchstrichterliche Entscheidungen hinweg und nimmt billigend in Kauf, dass der hausärztlichen Versorgung auch weiterhin ungerechtfertigter Weise jedes Jahr viele Millionen Euro entzogen werden. Dieses Geld fehlt am Ende für die Patientenversorgung in den Hausarztpraxen. Anstatt sich als Aufsichtsbehörde für die ärztliche Selbstverwaltung aufzuspielen, sollte sich der GKV-Spitzenverband lieber auf seine Aufgaben konzentrieren und den Beschluss der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) umsetzen", sagte Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes.

Hintergrund ist eine seit vielen Jahren bekannte Fehlverteilung der Laborkosten zwischen Hausärzten und Fachärzten: Bei dem allergrößten Teil der Laborleistungen handelt es sich um fachärztliche Leistungen, welche entsprechend auch aus dem fachärztlichen Honorartopf zu bezahlen sind. Dennoch mussten Hausärztinnen und Hausärzte bisher fast die Hälfte der Kosten tragen. Das Bundessozialgericht hat in diesem Zusammenhang festgestellt, dass fachärztliche Leistungen selbst dann nur aus dem fachärztlichen Vergütungsanteil bezahlt werden dürfen, wenn diese von Hausärzten veranlasst worden sind (BSG v. 22.3.2006, Az. B 6 KA 67/04 R). Dabei ist es unter anderem unzulässig, wenn Gelder aus dem hausärztlichen Gesamtvergütungsanteil zum Ausgleich für Leistungsausweitungen (sog. Stützungs- oder Nachschusszahlungen) in einzelnen fachärztlichen Bereichen herangezogen werden. Genau dies lassen die aktuellen Vorgaben der KBV zur Trennung der Gesamtvergütungen jedoch zu. Das bedeutet eine systematische Umgehung der gesetzlich festgeschriebenen Trennung des hausärztlichen und des fachärztlichen Honorartopfes.

Um die Verteilung der Kosten gerechter auszugestalten und die Regelungen darüber hinaus mit der geltenden Rechtsprechung in Einklang zu bringen, hat die KBV in ihrer Vertreterversammlung am 08./09. Dezember 2016 die Neuordnung der Trennungsvorgaben für den Laborbereich beschlossen. Diese sollten zum 01.07.2017 in Kraft treten. Aus Sicht des Deutschen Hausärzteverbandes stellt dieser Kompromiss zwar keine endgültige Lösung des Problems dar, sorgt jedoch zumindest für eine fairere Regelung als in der Vergangenheit. Wenige Tage vor Inkrafttreten hat der GKV-Spitzenverband diesen Kompromiss nun in einem Schreiben abgelehnt.

"Es ist schon ein starkes Stück, wenn die Kassen inzwischen der Meinung sind, alleine darüber bestimmen zu können, wie die Ressourcen zwischen den Ärzten verteilt werden", so Weigeldt weiter. "Der GKV-Spitzenverband ist nicht die Aufsichtsbehörde über die deutsche Ärzteschaft! Wir werden die KBV bei der Durchsetzung ihres Beschlusses unterstützen und erwarten, dass die Kassen hier unverzüglich einlenken, bevor der hausärztlichen Versorgung noch mehr Geld entzogen wird."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Hausärzteverband e.V. Vincent Jörres, Pressesprecher Bleibtreustr. 24, 10707 Berlin Telefon: (030) 88714373-35, Fax: (030) 88714373-40

(cl)

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